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www.ovi.at > Aktuelles

Inflationäre Ideen zu Lasten der Immobilienwirtschaft

30.04.2008

Kauf, Miete, Betriebskosten, Provision, Bewertung, Makler, Bauträger, Verwalter, Immo, Immobilien, Mietvertrag, Interessensvertretung, Sachverständige, Mietrecht, Mietvertrag, Befristung, Kaution, Nebenkostenübersicht, Musterverträge, Immobilientreuhänder Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie. „Die Maklerprovision soll auf Mieterseite um ein Drittel gekürzt werden“. Diese Forderung ist nicht neu, sondern wird seit vielen Jahren von der Arbeiterkammer, zuletzt aber auch von der jungen ÖVP immer wieder aufgestellt und im Regierungsprogramm verankert. Vor kurzem wurde ein entsprechender Entwurf vom Wirtschaftsministerium zur Begutachtung vorgelegt.

 

Der Immobilienmakler ist in einer Doppelfunktion als Vermittler zwischen Vermieter und Mieter tätig. In den meisten Mietimmobilienmärkten in Österreich spiegelt sich diese Aufgabenverteilung auch in der Bezahlung wider. Der Makler erhält einen Teil seines Honorars vom Vermieter, einen Teil vom Mieter, in Summe bei weitem nicht die laut Immobilienmaklerverordnung mögliche Höchstprovision.

Nur Wien bildet eine Ausnahme: Während nämlich in den meisten Bundesländern aufgrund der Bausubstanz das Mietrechtsgesetz nur in Teilen zur Anwendung kommt, überwiegt in Wien der private Althausbestand. Wohnungen in Gebäuden vor 1945 dürfen nur zum gesetzlich definierten Richtwertmietzins vermietet werden. Der Vermieter kann und darf Marketingkosten weder in die Miete einkalkulieren noch in der Hauptmietzinsreserve verrechnen. So ist über Jahrzehnte hinweg die direkte Verrechnung der Provision ausschließlich über den Mieter erfolgt, eine ganz logischer Marktmechanismus.

 

Die Immobilienwirtschaft wehrt sich massiv gegen die von der Regierung angekündigte Provisionskürzung. Hier handelt es sich ganz offensichtlich um vordergründigen Populismus, der bei Wählern aller Parteien gut ankommt. Das Feindbild Immobilienwirtschaft gehört gepflegt, zu Lasten eines funktionierenden Marktes, zu Lasten einer ganzen Berufsgruppe.  Die Folge wäre, dass viele professionelle Maklerunternehmen diese Vermittlungstätigkeit einstellen. Ein Graubereich an unqualifizierten Personen würde in diesem Markt tätig werden. Aus vielen Beispielen wissen wir, dass die Vermietung von Privat zu Privat am meisten Probleme bringt. Ein Konsument durchschaut das schwierige Wohnrecht nicht. Der Makler und dessen Mitarbeiter haften für Rat und Information. Die neugeschaffene verpflichtende Vermögenschadenhaftpflicht für alle Immobilienunternehmen zielt genau auf dies ab. Das setzt die Politik nun aufs Spiel – zum Schaden aller. Ist das konsumentenfreundlich?

Inflationäre Ideen zu Lasten der Immobilienwirtschaft ÖVI Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder

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