Luftzahlmessung: Wiener Feuerpolizeigesetz sorgt für Klarstellung, wann eine Prüfung entfallen kann
Recht /
Durch Wärmeschutzfassaden sowie durch den Einbau dichter Kunststofffenster und Türen verfügen Räume mit Gas-Kombithermen oder Durchlauferhitzern oft nicht mehr über genügend Sauerstoff in der Raumluft, wodurch es zu gefährlichen Konzentrationen von Kohlenmonoxid kommen kann. Seit 2012 sind daher Wohnungen mit Gas-Kombithermen oder Durchlauferhitzer (raumluftbetriebene Gasgeräte) im Rahmen der vorgeschriebenen Rauchfangkehrungen auf ihre ausreichende Verbrennungszuluft zu prüfen.
In einem jahrelang schwelenden Rechtsstreit setzte sich ein Hausverwalter dagegen zur Wehr, dass diese jährlichen Prüfungen jedenfalls und ohne Rücksicht auf allfällige Veränderungen durchzuführen und damit auch zu verrechnen seien. Das neue Wiener Feuerpolizeigesetz sorgt nunmehr für eine Klarstellung, unter welchen Umständen die kostenpflichtige jährliche Luftzahlmessung entfallen kann.
Eine Prüfung hat zu entfallen, wenn ohne großen Aufwand feststellbar ist, dass keine baulichen Veränderungen durchgeführt wurden.
§ 14 Abs 2 Wiener Feuerpolizeigesetz 2015 lautet demnach nunmehr:
(…) Die Prüfung hat zu entfallen,
1) wenn aufgrund einer dem Stand der Technik entsprechend erfolgten Dokumentation der baulichen Gegebenheiten einwandfrei und ohne erheblichen Aufwand geschlossen werden kann, dass seit dem Zeitpunkt der letztmaligen Prüfung der ausreichenden Verbrennungsluftzufuhr keine baulichen Änderungen durchgeführt wurden, die eine Änderung der Verbrennungsluftzufuhr zur Folge haben, oder
2) wenn von der Betreiberin bzw. vom Betreiber ein positiver, schlüssiger und dem Stand der Technik entsprechender Befund einer befugten Person über die ausreichende Verbrennungsluftzufuhr vorgelegt wird, der zum Zeitpunkt der Überprüfung nicht älter als dreizehn Wochen ist.
Derzeit fällt für die Luftzahlmessung ausgehend vom Kehrtarif pro Haushalt ein Betrag in Höhe von 23,07 € an.
Das Feuerpolizeigesetz 2015 wurde am 04.03.2016 kundgemacht.
Luftzahlmessung: Wiener Feuerpolizeigesetz sorgt für Klarstellung, wann eine Prüfung entfallen kann Eine interessante Neuigkeit zum Thema Luftzahlmessung Standard Bild
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