Das Bundesgesetz, mit dem das Maklergesetz geändert wird (Maklergesetz-Änderungsgesetz – MaklerG-ÄG) wurde am 22.03.2023 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Damit wird das Erst-Auftraggeberprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen per 1. Juli 2023 in Kraft treten.
Nach jahrelangen, intensiven Anstrengungen, diese Änderung abzuwehren, kann nun der Blick nur noch nach vorne gerichtet werden.
Erste Information und Austausch seitens des ÖVI gab es bereits in Form von Mitgliederveranstaltungen.
Bei der Informationsveranstaltung am 3. Mai 2023 von ÖVI und WKW werden auf Basis des nun feststehenden Gesetzestextes weitere Strategien erörtert und Tools (Vertragsmuster etc) präsentiert werden, weitere Informationen dazu folgen in Kürze.
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