Maklerverbot für geförderte Wohnungssanierungen in Wien
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Maklerverbot für geförderte Wohnungssanierungen in Wien Für Aufregung sorgt eine Ankündigung des Wiener
Wohnbaustadtrat Ludwigs und des Wohnfonds Wien: ab 2012 soll es ein
Maklerverbot für die Vermittlung gefördert sanierter und neu geschaffene Wohnungen
geben. Der ÖVI spricht
sich vehement gegen diese ungerechtfertigten Verschärfungen aus.
Sanierte Wohnhäuser
sind jahrelang ertragslos, da die Miete für die Refinanzierung von
Sanierungskosten gebunden ist. Die Vermittlung von Wohnungen ist zeitaufwendig,
mit administrativen und finanziellen Aufwand verbunden, den der Vermieter weder
in den geförderten Gesamtsanierungskosten, der Hauptmietzinsreserve noch im
Mietzins in irgendeiner Form berücksichtigen kann. Aus diesem Grund wurde auch
der Forderung nach einem Maklerverbot in der erst unlängst erfolgten
WWFSG-Novelle 2010 vor knapp einem Jahr vollkommen berechtigt nicht
nachgekommen. Während in
eigener Sache infolge der massiven Verteuerung der öffentlichen Abgaben für
Wasser, Kanal und Müll die „Leistbarkeit des Wohnens“ kein Thema war, soll dies
nun mit einem populistischen Maklerverbot erreicht werden. Abgesehen davon,
dass damit die gewünschten Anreizeffekte zunichte gemacht würden, erfolgt damit
eine weitere Begünstigung der ohnehin schon billigeren sanierten Wohnungen
gegenüber den anderen nicht sanierten oder ungefördert sanierten Wohnungen.
Zu den Details:
Geplant ist, um „hohe Einmalkosten bei der Anmietung geförderter sanierter
Wohnungen hintanzuhalten, ab 2012 in die Förderungszusicherung gemäß II.
Hauptstück des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes folgende
besondere Regelungen bezüglich Maklergebühren und Kautionszahlungen aufzunehmen:
Begrenzung der
Kautionshöhe auf 3 Bruttomonatsmieten
Kostentragungsregelung bezüglich Maklergebühren: Sollten Förderungswerberinnen
und Förderungswerber Maklerbüros einschalten, so dürfen den Mieterinnen und
Mietern keine Provisionen in Rechnung gestellt werden.
Sollte das
Verbot ignoriert werden, ist eine Konventionalstrafe vorgesehen, aus welcher
die Mieterinnen und Mieter schadlos gestellt werden.
Diese Regelung
betrifft alle Wohnungen, die unter Inanspruchnahme von Förderungsmitteln saniert
oder neu geschaffen werden. Kauf, Miete, Betriebskosten, Provision, Bewertung, Makler, Bauträger, Verwalter, Energieausweis, Immobilien, Mietvertrag, Interessensvertretung, Sachverständige, Mietrecht, Mietvertrag, Befristung, Kaution, Nebenkostenübersicht, Musterverträge, Immobilientreuhänder ÖVI Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie.
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