NEUE Richtwerte ab 1.April 2012
Recht /
Mit 1. April 2012 werden neue Richtwerte mietrechtlich wirksam. Die Kundmachung durch das BMJ steht zwar noch aus, die neuen Werte stehen jedoch bereits fest:
Bundesland
Richtwerte Neu ab 01.04.2012
Burgenland
4,70
Kärnten
6,03
Niederösterreich
5,29
Oberösterreich
5,58
Salzburg
7,12
Steiermark
7,11
Tirol
6,29
Vorarlberg
7,92
Wien
5,16
Für neue Mietverträge ab 1.4.2012 kann die Richtwertmietzinsberechnung auf Basis der neuen Richtwerte vorgenommen werden. Für Erhöhungen aufgrund vertraglicher Wertsicherungen kann die Anpassung frühestens ab 1.Mai 2012 erfolgen. Dabei sind die Formerfordernisse gem. § 16 Abs 9 MRG zu beachten:
schriftliches Erhöhungsbegehren
Absenden des Erhöhungsbegehrens frühestens mit 2. April (Achtung: ein zu früh datiertes oder abgeschicktes Schreiben entfaltet keine Rechtswirkung!)
Das Schreiben muss dem Mieter mindestens 14 Tage vor dem Zinstermin zugehen (bei Vorschreibung mit 1.5.2012 – Einlangen beim Mieter spätestens am 16. April 2012).
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