Novelle zum Maklergesetz: Bestellerprinzip
Die geplante Änderung des Maklergesetzes wird laut Justizministerium morgen offiziell in Begutachtung gehen. Somit liegt uns noch kein Gesetzestext vor. Wir werden den Entwurf samt Erläuterungen umgehend nachreichen.
Das Begutachtungsverfahren ist für 6 Wochen geplant und soll das Bestellerprinzip aus derzeitiger Sicht im Juni im Parlament beschlossen werden und voraussichtlich mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten ab 1.1.2023 in Kraft treten.
Sowohl der ÖVI als auch der Fachverband haben in einer ersten Reaktion vor den negativen Folgen für die Branche gewarnt und werden sich im Begutachtungsprozess weiterhin vehement gegen diese Pläne wehren.
Wir haben der Politik in der Vergangenheit konstruktive Vorschläge gemacht und dabei fundiert auf die Auswirkungen in Deutschland seit 2015 verwiesen. Wir mussten heute feststellen, dass unser fachlicher Input vollkommen ignoriert wurde. Das erklärt auch den Umstand, dass wir in den letzten Monaten nicht eingebunden waren.
Wir möchten so rasch als möglich die Mitgliedsbetriebe über den Entwurf informieren und haben gür morgen Mittwoch, den 23. März 2022, 13 Uhr, ein Webinar mit den Experten MMag. Anton Holzapfel und Dr. Carl Knittl organisiert.
Wir werden Sie laufend über den weiteren Begutachtungsprozess und unsere Aktivitäten informieren. Wir werden uns weiterhin mit aller Kraft gegen diese politischen Pläne stemmen.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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