ÖVI bekämpft staatliche Kürzung von Maklerprovisionen
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„Damit entzieht ausgerechnet das Wirtschaftsministerium einer Vielzahl von Immobilienunternehmen die Existenzgrundlage,“ so Mag. Udo Weinberger, Präsident des Österreichischen Verbandes der Immobilientreuhänder (ÖVI). „Die nun geltenden Regelungen gehen im Detail sogar über das hinaus, was das Regierungsübereinkommen vorgesehen hat. Dass sich die Branche ein solches Vorgehen der Regierungsparteien bzw. der beteiligten Ministerien nicht kampflos gefallen lassen will, erscheint selbstverständlich: Derzeit lassen wir prüfen, ob die Verordnung, so wie sie jetzt in Kraft treten wird, verfassungsrechtlich anfechtbar ist. Wir werden jedenfalls diesbezügliche Aktivitäten umfassend unterstützen“, so Weinberger weiter.
Das immer wieder vorgebrachte Argument, der Makler könne ja mit dem Vermieter eine entsprechend höhere Vereinbarung abschließen, lässt Anton Holzapfel, Geschäftsführer des ÖVI, nur eingeschränkt gelten: „Es gab immer wieder gewisse Teilmärkte, wo eine Abgeberprovision nur schwer durchsetzbar war. Die Vermieter müssen zu all den Belastungen, die ihnen vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung in den vergangenen Jahren aufgebürdet wurden, auch hier mit höheren Kosten rechnen. Eine jahrzehntelange Marktusance wird aber auch nicht durch eine Verordnung von heute auf morgen geändert werden können. Auf der Strecke bleiben die Qualität und viele Immobilienunternehmen bzw. deren Mitarbeiter“, ist Holzapfel von gravierenden Auswirkungen dieser hoheitlichen Einschränkung überzeugt.
Dass die Regierungsparteien sehr wohl auch andere Möglichkeiten gehabt hätten, den Mieter zu entlasten, ist für den Verband der Immobilientreuhänder (ÖVI) offensichtlich: Seit Jahren wird in Regierungsprogrammen versprochen, dass die Mietvertragsvergebührung abgeschafft werden soll. Das einzige was hier umgesetzt wurde, ist die Auslagerung der Vergebührungsabwicklung auf die Immobilienunternehmen, völlig unverständlicherweise ohne jeglichen Kostenersatz für die Unternehmer!
Fazit der ÖVI-Vertreter: „Viele Unternehmen werden sich aus dem Bereich der Wohnungsvermietung zurückziehen müssen; die mit hohen Anstrengungen verbundenen Qualitätssteigerungen, die in den vergangenen Jahren erzielt wurden, werden damit torpediert.“
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler geändert wird
ÖVI bekämpft staatliche Kürzung von Maklerprovisionen
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
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