ÖVI bemängelt Stillstand in der Wohnrechtspolitik
ÖVI bemängelt Stillstand in der Wohnrechtspolitik Der ÖVI bemängelt einmal mehr den Stillstand in der Wohnrechtspolitik. Auch die Ankündigungen der Bundesregierung vergangene Woche im 90 Projekte Programm der Koalition lassen jegliche Initiative vermissen. „Ob thermische Sanierung oder Erhaltungspflichten im Mietobjekt, es gäbe eine ausreichende Möglichkeit für Aktivitäten des Gesetzgebers," erklärt ÖVI-Präsident Udo Weinberger.
Ein Blick nach Deutschland zeigt, was dort möglich ist: Das Bundesjustizministerium hat vor Kurzem den lange erwarteten Entwurf zur Änderung des Mietrechts vorgelegt. Die Zielrichtung des Gesetzesvorschlages zeigt sich bereits im Titel: „Gesetz über die Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln“. Die zentralen Änderungen sollen dazu beitragen, energetische Modernisierungen für den Eigentümer zu erleichtern.
Im Detail wurde die Definition der energetischen Modernisierung ausgeweitet, die nun auch die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energieträger umfasst. Darüber hinaus wird eine Duldungspflicht des Mieters für alle Maßnahmen der energetischen Modernisierung im Wohnungsbestand eingeführt. Während der Durchführung der Modernisierung soll der Mieter künftig die Arbeiten gemäß dem ausgeweiteten Modernisierungsbegriff dulden müssen. Dauert die Modernisierung weniger als drei Monate, steht dem Mieter auch keine Mietzinsminderung zu.
Schon bisher ist es dem Vermieter nach deutschem Recht möglich, im Fall der Durchführung von Modernisierungsarbeiten einen Teil der Modernisierungskosten (11%) auf die bestehende Miete umzulegen.
Im Gegensatz zum österreichischen Mietrecht kommt hier der politische Wille zum Ausdruck, die energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes zu forcieren. „Vor allem die ausgewogene und sachliche politische Diskussion könnte Vorbild in Österreich sein,“ so Udo Weinberger weiter. Bei uns lässt sich noch immer trefflich darüber streiten, ob energetische Modernisierungsmaßnahmen Erhaltungs- oder Verbesserungsmaßnahmen darstellen. Der Anschluss eines Mietobjekts an eine gemeinsame Wärmeversorgungsanlage, der Einbau von Be- und Entlüftungsanlagen ist von der Zustimmung des Mieters abhängig ist. Von der Möglichkeit der Umlage eines Teils der Modernisierungskosten über den Mietzins kann man hierzulande nur träumen. Von deutschen Rahmenbedingungen ist das österreichische Mietrecht weit entfernt: Das mit seinen historisch konservierten Mietzinsbegrenzungen und einem überzogenen Mieterschutz versehene österreichische Mietrecht bietet keinerlei ökonomische Anreize, sinnvolle Investitionen zu setzen. „In Zeiten, wo die Fördermittel auf Länderebene zunehmend gekürzt werden, wäre es wichtig, Investitionsimpulse im Mietrecht und Steuerrecht zu etablieren“, so Weinberger abschließend.
Rückfragehinweis:
MMag. Anton Holzapfel
Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder
Favoritenstraße 24/11, 1040 Wien
office@ovi.at
www.ovi.at
Links
Bundesministerium für Justiz
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Entwurf Mietrechtsänderungsgesetz (Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum
und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln)
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