ÖVI fordert unbegrenzte Einlagensicherung der Rücklagenkonten
ÖVI fordert unbegrenzte Einlagensicherung der Rücklagenkonten der Wohnungseigentumsgemeinschaften
Der ÖVI kritisierte schon bei der letzten Änderung des Bankwesengesetzes im Herbst 2008, dass die Rücklagenkonten der Wohnungseigentümergemeinschaften nicht von der unbeschränkten staatlichen Einlagensicherung erfasst wurden. Nun liegt ein neuer Entwurf der Änderung des Bankwesengesetzes vor. Geplant ist nunmehr eine Begrenzung der Einlagensicherung auf €50.000 pro Einleger für Gläubiger, die keine natürlichen Personen sind. Ab dem 1. Jänner 2011 sollten sodann die Einlagen nicht natürlicher Personen bis zu einem Betrag von €100.000 gesichert sein. Für die Rücklagenkonten der Wohnungseigentümer wäre demnach wieder „nur“ eine staatliche Einlagensicherung für einen Höchstbetrag von €50.000 gegeben. Eine Einlagensicherung in dieser Höhe entspricht keinenfalls dem Sicherungsbedürfnis der Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Rücklagenkonten von Wohnungseigentümergemeinschaften weisen je nach Größe der Liegenschaft – vor allem wenn eine größere Sanierung ansteht – häufig Summen von mehreren hunderttausend Euro auf. Der ÖVI fordert daher, dass die Ersparnisse der Wohnungseigentümergemeinschaften der Einlagensicherung privater Sparer gleichgestellt werden. Schließlich bestehen Wohnungseigentümergemeinschaften überwiegend aus natürlichen Personen. Durch die geltende limitierte Einlagensicherung der Rücklagenkonten wird goteskerweise „sicheres Geld“ des einzelnen Wohnungseigentümers auf seinem Sparbuch zu “unsicherem Geld“ der Wohnungseigentümergemeinschaft als juristische Person.
Wohnungseigentümergemeinschaften gesetzlich zur Bildung von ausreichenden Rücklagen zu verpflichten und gleichzeitig eine unangemessen niedrige Einlagensicherung zu garantieren erscheint vor allem im Hinblick darauf, dass der Wohnrechtsgesetzgeber plant, Mindestrücklagen im Wohnungseigentumsgesetz zu verankern, kontraproduktiv. Kauf, Miete, Betriebskosten, Provision, Bewertung, Makler, Bauträger, Verwalter, Energieausweis, Immobilien, Mietvertrag, Interessensvertretung, Sachverständige, Mietrecht, Mietvertrag, Befristung, Kaution, Nebenkostenübersicht, Musterverträge, Immobilientreuhänder Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie. ÖVI fordert unbegrenzte Einlagensicherung der Rücklagenkonten ÖVI Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder
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