ÖVI lehnt Forderungen der AK zum Richtwert ab
ÖVI lehnt Forderungen der AK zum Richtwert ab Mietzinsüberprüfungssystem funktioniert, weitere Regulierungen nicht notwendig
Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder lehnt die aus einer AK-Studie abgeleiteten Forderungen zur weiteren Begrenzung der Richtwertmieten und die detaillierte schriftliche Auflistung aller Zu- und Abschläge im Mietvertrag ab. Mietzinsüberprüfungssystem funktioniert, weitere Regulierungen nicht notwendig
Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder lehnt die aus einer AK-Studie abgeleiteten Forderungen zur weiteren Begrenzung der Richtwertmieten und die detaillierte schriftliche Auflistung aller Zu- und Abschläge im Mietvertrag ab.
„Unverständlich bleibt nach wie vor, warum der Gesetzgeber österreichweit ausgerechnet in Wien den zweitniedrigsten Richtwert verordnet hat. Mit der politischen Entscheidung, den Richtwertmietzins künstlich niedrig zu halten, werden solche „angeblich überhöhte“ Mietzinse vorsätzlich produziert“, argumentiert Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbandes der Immobilientreuhänder. In keinem anderen relevanten Mietmarkt (Graz, Salzburg, Linz, Innsbruck) ist dies überhaupt Thema.
Richtwert in Österreich (01.04.2010)
Der Immobilientreuhänder ist per Gesetz verpflichtet, für seinen Auftraggeber eine bestmögliche Bewirtschaftung der Immobilie zu erzielen. Die Anforderungen der Mieter an Ausstattung und Qualität der Wohnungen hat in den vergangenen 15 Jahren extrem zugenommen. Auch die Anforderungen an den Vermieter in Bezug auf Erhaltungspflichten werden ständig verschärft.
Der ÖVI relativiert auch das Bild, das durch diese einseitige Fokussierung auf bereits rechtskräftig abgeschlossene Überprüfungsverfahren von der AK gezeichnet wird:
Mehr als 20.000 Mietverträge werden jährlich in Wien im Vollanwendungsbereich des MRG und damit im Richtwertmietzinssystem neu abgeschlossen. Wenn davon 600 Mietverträge vor Schlichtungsstelle überprüft werden, heißt das, dass 97 % der Kunden den von ihnen bezahlten Mietpreis als fair ansehen. Die gesetzlichen Überprüfungsmöglichkeiten sind gerade im Vollanwendungsbereich des MRG ausreichend und praktisch ohne Kostenrisiko gegeben.
Der Immobilienbereich ist einer der letzten Sektoren im Wirtschaftsgefüge mit einer Preisbindung. Wenn man Vergleiche zu anderen europäischen Systemen zieht, kann man erkennen, dass flexible Systeme am besten funktionieren.
In Deutschland werden von Gutachtausschüssen gemeinsam mit den Kommunen jährlich Mietenspiegel veröffentlicht, die einen Anhaltspunkt für eine Vergleichsmiete bieten. Im Fall einer Überprüfung ist im Einzelfall eine Bandbreite von 25% jedenfalls zulässig, um die individuellen Kriterien der jeweiligen Immobilien abzubilden.
Wohnungsmieten in Hamburg im Segment Gründerzeithäuser
Quelle: Mietenspiegel 2009 der Freien und Hansestadt Hamburg in Euro
Das System des Mietenschutzes ist in Österreich leider völlig ungerecht, beklagt Anton Holzapfel weiter: „Geschützt werden jene besonders, die ohnehin schon privilegiert sind“. Welche sachliche Begründung gibt es dafür dass ein Unternehmer in einem frei finanzierten Altbau seine Preise nicht frei kalkulieren darf, in einem Neubau dagegen schon?
Auch der gesetzlich vorgesehene Befristungsabschlag pönalisiert den Vermieter, der durch den Wechsel der Mieter ohnehin höhere Kosten (Adaptierung der Wohnung etc.) hat. Übersehen wird auch, dass den Vermieter im Vollanwendungsbereich nach wie vor die wirtschaftliche Last der „unantastbaren“ Altmietverträge trifft. Nach wie vor stellen 40 % der Mietverträge in Gründerzeithäusern Altmietverträge dar.
Quelle: Mikrozensus 2009, Sonderauswertung ÖVI
Quelle: Mikrozensus 2009, Sonderauswertung ÖVI
Wenn an Änderungen im Mietrecht gedacht ist, dann müssen endlich in einem fairen System die Interessen von Mietern und Vermietern gleichermaßen bedacht werden, schließt Holzapfel.
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Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
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