ÖVI
ÖVI Open main navigation
Open main navigation ÖVI
  • ÖVI
    • back
    • Der Verband
    • Vorstand
    • Kuratorium
    • Landesstellen
    • ÖVI Young Professionals
    • ÖVI Immobilienakademie
    • ImmoZert
    • Partner
    • Geschäftsstelle
  • Mitgliedschaft
    • back
    • Vorteile
    • Mitglied werden
      • back
      • Makler-Verwalter-Bauträger
      • Sachverständige
      • ordentliche Mitgliedschaft CIS ImmoZert Sachverständige
      • Jungunternehmer
      • Körperschaften - Universitäten - Verbände
      • Die außerordentliche Mitgliedschaft für Freunde des ÖVI und ehemalige Young Professionals
      • außerordentliche Mitgliedschaft Young Professionals
      • ÖVI Partner
    • Ehrenkodex
  • Recht
    • back
    • Makler
      • back
      • Tätigkeitsumfang
      • Verhältnis Makler - Auftraggeber
      • Standesgemäßes Verhalten
      • Maklervertrag
      • Arten und Dauer des Maklervertrags
      • Maklerverträge und das Fern und Auswärtsgeschäfte Gesetz
      • Maklerpflichten
      • Provisionen
      • Provisionshöhe für Kauf, Miete oder Baurechte
      • Provisionshöhe für Pachtverhältnisse und sonstige Nutzungsrechte
      • Provisionsanspruch
      • Ersatz von Aufwendungen
    • Verwalter
      • back
      • Tätigkeitsumfang
      • Verwaltungsverträge und Bevollmächtigungen
      • Aufgaben
      • Honorar und Leistungen des Verwalters
    • Bauträger
      • back
      • Tätigkeitsumfang
      • Anwendungsbereich Bauträgervertragsgesetz (BTVG)
      • Der Bauträgervertrag
      • Inhalt des Bauträgervertrags
      • Preis
      • Rücktrittsrechte
      • Rückforderung von Zahlungen
      • Haftrückerlass
      • Sicherung der Vorauszahlungen
      • Treuhänder und Sicherungsarten
      • Zahlung nach Ratenplan
      • Feststellung des Baufortschrittes
    • Verbraucherrechte (VRUG)
      • back
      • Geltungsbereich
      • Informationspflicht
      • Vereinbarung Makler und Kunde
      • Provisionsvereinbarung
    • Energieausweis
      • back
      • Energieausweis Erforderlichkeit
      • Rechtsgrundlagen
      • Label und Kennzahlen
      • Ausnahmen
      • Informationspflicht in Medien
      • Übergangsrecht
      • Energieausweis für Wohnung oder Gebäude
      • Vorlage und Aushändigung des Energieausweises
      • Gewährleistung und Schadenersatz
      • Verwaltungsstrafbestimmungen
      • Kosten
    • Miete
      • back
      • Mietrechtsgesetz (MRG)
      • Anwendungsbereich MRG
      • Mietverhältnisse
      • Kündigung
      • Verbotene Vereinbarungen in Mietverträgen
      • Erhaltungspflichten des Vermieters
      • Kosten der Verbesserungsarbeiten
      • Erhaltungspflichten des Mieters
      • Gerichtlicher Auftrag zur Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten
      • Ausstattungskategorien
      • Gemeinschaftsanlagen
      • Zusammenlegung von Wohnungen
      • Zusammenlegung von Nachbarwohnungen der Kategorie D
      • Zerstörung des Mietobjektes
      • Rechte und Pflichten des Mieters
      • Weitergabe des Mietrechtes
      • Mietzins und Betriebskosten
      • Betriebskosten
      • Kosten für mitvermietete Einrichtungsgegenstände
    • Wohnungseigentum
      • back
      • Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
      • Begründung und Erwerb von Wohnungseigentum
      • Eigentümerpartnerschaft
      • Nutzfläche
      • Nutzwertfestsetzung - Parifizierung
      • Miteigentumsanteile - Mindestanteil
      • Änderungen am Wohnungseigentumsobjekt
      • Erhaltungspflicht des Wohnungseigentümers
      • Allgemeine Teile der Liegenschaft und Benützungsregelung
      • Eigentümergemeinschaft
      • Eigentümervertreter
      • Beschlüsse und Abstimmung der Eigentümergemeinschaft
      • Eigentümerversammlung
      • Gemeinschaftsordnung
      • Verwaltung der Liegenschaft
      • Rechte jedes einzelnen Wohnungseigentümers
      • Kosten und ihre Aufteilung auf die Wohnungseigentümer
      • Rücklage
      • Verteilung von Einnahmen
      • Abrechnung
      • Das Grundbuch
    • Liegenschaftseigentum
      • back
      • Kaufvertrag über Liegenschaften
      • Erwerb durch Ausländer
      • Grenzkataster
      • Rechte und Pflichten des Liegenschaftseigentümers
    • Immobilienbesteuerung
      • back
      • Immobilienertragsteuer
    • Linkverzeichnis
  • Dienstleistersuche
  • Veranstaltungen
  • Aktuelles
  • Presse
    • back
    • Presse
      • back
      • Pressetexte
      • Pressefotos
    • Downloads

  • Mitglieder Login

Close menu
  • Der Verband
  • Vorstand
  • Kuratorium
  • Landesstellen
  • ÖVI Young Professionals
  • ÖVI Immobilienakademie
  • ImmoZert
  • Partner
  • Geschäftsstelle
Close menu
  • Vorteile
  • Mitglied werden
    • Makler-Verwalter-Bauträger
    • Sachverständige
    • ordentliche Mitgliedschaft CIS ImmoZert Sachverständige
    • Jungunternehmer
    • Körperschaften - Universitäten - Verbände
    • Die außerordentliche Mitgliedschaft für Freunde des ÖVI und ehemalige Young Professionals
    • außerordentliche Mitgliedschaft Young Professionals
    • ÖVI Partner
  • Ehrenkodex
Close menu
  • Makler
    • Tätigkeitsumfang
    • Verhältnis Makler - Auftraggeber
    • Standesgemäßes Verhalten
    • Maklervertrag
    • Arten und Dauer des Maklervertrags
    • Maklerverträge und das Fern und Auswärtsgeschäfte Gesetz
    • Maklerpflichten
    • Provisionen
    • Provisionshöhe für Kauf, Miete oder Baurechte
    • Provisionshöhe für Pachtverhältnisse und sonstige Nutzungsrechte
    • Provisionsanspruch
    • Ersatz von Aufwendungen
  • Verwalter
    • Tätigkeitsumfang
    • Verwaltungsverträge und Bevollmächtigungen
    • Aufgaben
    • Honorar und Leistungen des Verwalters
  • Bauträger
    • Tätigkeitsumfang
    • Anwendungsbereich Bauträgervertragsgesetz (BTVG)
    • Der Bauträgervertrag
    • Inhalt des Bauträgervertrags
    • Preis
    • Rücktrittsrechte
    • Rückforderung von Zahlungen
    • Haftrückerlass
    • Sicherung der Vorauszahlungen
    • Treuhänder und Sicherungsarten
    • Zahlung nach Ratenplan
    • Feststellung des Baufortschrittes
  • Verbraucherrechte (VRUG)
    • Geltungsbereich
    • Informationspflicht
    • Vereinbarung Makler und Kunde
    • Provisionsvereinbarung
  • Energieausweis
    • Energieausweis Erforderlichkeit
    • Rechtsgrundlagen
    • Label und Kennzahlen
    • Ausnahmen
    • Informationspflicht in Medien
    • Übergangsrecht
    • Energieausweis für Wohnung oder Gebäude
    • Vorlage und Aushändigung des Energieausweises
    • Gewährleistung und Schadenersatz
    • Verwaltungsstrafbestimmungen
    • Kosten
  • Miete
    • Mietrechtsgesetz (MRG)
    • Anwendungsbereich MRG
    • Mietverhältnisse
    • Kündigung
    • Verbotene Vereinbarungen in Mietverträgen
    • Erhaltungspflichten des Vermieters
    • Kosten der Verbesserungsarbeiten
    • Erhaltungspflichten des Mieters
    • Gerichtlicher Auftrag zur Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten
    • Ausstattungskategorien
    • Gemeinschaftsanlagen
    • Zusammenlegung von Wohnungen
    • Zusammenlegung von Nachbarwohnungen der Kategorie D
    • Zerstörung des Mietobjektes
    • Rechte und Pflichten des Mieters
    • Weitergabe des Mietrechtes
    • Mietzins und Betriebskosten
    • Betriebskosten
    • Kosten für mitvermietete Einrichtungsgegenstände
  • Wohnungseigentum
    • Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
    • Begründung und Erwerb von Wohnungseigentum
    • Eigentümerpartnerschaft
    • Nutzfläche
    • Nutzwertfestsetzung - Parifizierung
    • Miteigentumsanteile - Mindestanteil
    • Änderungen am Wohnungseigentumsobjekt
    • Erhaltungspflicht des Wohnungseigentümers
    • Allgemeine Teile der Liegenschaft und Benützungsregelung
    • Eigentümergemeinschaft
    • Eigentümervertreter
    • Beschlüsse und Abstimmung der Eigentümergemeinschaft
    • Eigentümerversammlung
    • Gemeinschaftsordnung
    • Verwaltung der Liegenschaft
    • Rechte jedes einzelnen Wohnungseigentümers
    • Kosten und ihre Aufteilung auf die Wohnungseigentümer
    • Rücklage
    • Verteilung von Einnahmen
    • Abrechnung
    • Das Grundbuch
  • Liegenschaftseigentum
    • Kaufvertrag über Liegenschaften
    • Erwerb durch Ausländer
    • Grenzkataster
    • Rechte und Pflichten des Liegenschaftseigentümers
  • Immobilienbesteuerung
    • Immobilienertragsteuer
  • Linkverzeichnis
Close menu
  • Presse
    • Pressetexte
    • Pressefotos
  • Downloads
www.ovi.at > Aktuelles

ÖVI skizziert Mietrecht neu

Politik / 18.01.2012

Kauf, Miete, Betriebskosten, Provision, Bewertung, Makler, Bauträger, Verwalter, Energieausweis, Immobilien, Mietvertrag, Interessensvertretung, Sachverständige, Mietrecht, Mietvertrag, Befristung, Kaution, Nebenkostenübersicht, Musterverträge, Immobilientreuhänder Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie. ÖVI Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder Anlässlich der traditionellen Jahresausblicks-Pressekonferenz fordert Mag. Udo Weinberger, Präsident des Österreichischen Verbandes der Immobilientreuhänder, die Bundesregierung erneut auf, einen grundlegenden Erneuerungsprozess des Mietrechtsgesetzes in Angriff zu nehmen. Das heillos zerfurchte Mietrecht ist längst nicht mehr in der Lage, einen fairen Ausgleich zwischen Leistung und Gegenleistung sicherzustellen. Hier hat sich über Jahrzehnte ein System krass gleichheitswidriger Schutzregelungen entwickelt. Nur eine sachliche und von historischem Ballast befreite Neukodifikation kann hier noch Abhilfe schaffen.

 

 

Ein einheitliches Mietrecht zu einem marktkonformen Mietzins für private/gewerbliche Vermieter, das für einen Großteil der Mietverträge gelten sollte, könnte auch die seit Jahren offenen Diskussionsfelder hinsichtlich der Erhaltungspflichten neu definieren. „Rechtssicherheit, Nachhaltigkeit und strukturelle Verbesserungen sollten die Zielvorgaben für ein neues Mietrecht sein“, so Udo Weinberger. Ein funktionierender Mietensektor erhöht zudem die Mobilität der Haushalte, was positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und das Wirtschaftswachstum hat.

 

 

Der ÖVI skizziert einen Vorschlag, wie ein zukunftstaugliches Mietrecht aussehen könnte, das sowohl die Interessen von Mietern als auch Vermietern angemessen berücksichtigt.

 

Ein Mietrecht für alle Wohnungsmietverträge

 

Das Mietrecht NEU sollte für alle Wohnungsmietverhältnisse in gleichem Umfang gelten und nicht wie bisher, die Schutzwürdigkeit eines Mietverhältnisses vom Baujahr des Gebäudes abhängig machen. Damit wären vor dem Gesetz alle Wohnungsmieter gleich schutzwürdig.

 

Ein marktüblicher Preis, der einer Angemessenheitsprüfung unterliegen sollte

 

Die einfache Grundregel sollte lauten: ein angemessener Mietzins bei Neuabschluss von Wohnungsmietverträgen gewerblicher/privater Vermieter, wobei die Angemessenheit für jeden Wohnungsmieter überprüfbar sein sollte. Ein Preisspiegel könnte ebenso Basis dafür sein wie etwa Gutachterausschüsse, wie sie in Deutschland erfolgreich praktiziert werden.

 

Neudefinition des Betriebskostenkatalogs

 

Als überwälzbare Betriebskosten sollten primär verbrauchsabhängige Kosten wie etwa Wasser, Müll, Schneeräumung und Hausreinigung, Strom für allgemeine Teile und Betriebskosten für Gemeinschaftseinrichtungen gelten. Auch eine Verwaltungskostenpauschale sollte weiterhin möglich sein, für jene Aufgaben, die der Verwalter primär im Interesse der Mieter erbringt. Grundsteuer oder Versicherungsprämien wären jedoch nicht mehr im Betriebskostenkatalog enthalten.

 

Umfassende Erhaltungspflicht des Vermieters

 

Im Fall der Vereinbarung einer Befristung sollte den Vermieter einer Wohnung die umfassende Erhaltungspflicht treffen. Nur bei unbefristeten Verträgen wären schriftliche Überwälzungen bestimmter Erhaltungsarbeiten möglich, müssten jedoch beim Abschluss des Mietvertrages bei der Mietzinsbildung berücksichtigt werden. Anders gesagt: Bei befristeten Wohnungsmieten ist der Vermieter unabdingbar für alles (wie etwa auch für die Heizung und mitvermieteter Einrichtungsgegenstände) zuständig, außer für Oberflächen. Bei unbefristeten Verträgen sollten auch vertragliche Abweichungen innerhalb eines definierten Rahmens möglich sein.

 

Schrittweise Heranführung von Altverträgen an das Marktniveau

 

Konsequenterweise sind auch Anpassungen bei bestehenden Altverträgen notwendig. Der Anteil der aufrechten Altmietverträge zu historisch niedrigen Mietzinsen von durchschnittlich 2 €/m² liegt aktuell in Wien noch immer knapp unter 40%. „Im Fall einer umfassenden Sanierung des Gebäudes sollte auch hier eine Anhebung möglich sein“, so ÖVI Präsident Weinberger.

 

Jedenfalls sollte der Perpetuierung von Altverträgen Einhalt geboten werden. Hier war die Politik schon seit Jahrzehnten besonders mutlos: Das Eintrittsrecht privilegierter Angehöriger des Mieters hätte schon vor Jahrzehnten abgeändert werden können. An Stelle eines automatischen Eintritts soll das Angebot des Vermieters treten, Privilegierten ein „Vormietrecht“ zu marktüblichen Konditionen anzubieten.

 

 

 

Verteilung des Mietwohnungsbestands in Österreich (Hauptwohnsitz 2012)

 

 

„Fragen der Verteilungsgerechtigkeit können nur über ein ausreichendes Wohnungsangebot, nicht jedoch über Mietzinsregulierungssysteme, die im Übrigen auch keine soziale Treffsicherheit bewirken, hergestellt werden.“ bekräftigt Udo Weinberger, Präsident des ÖVI, die Forderung der Immobilienwirtschaft nach einer längst überfälligen Modernisierung des Mietrechts.

 

 

 

 

Links

Wohnbau und Sanierung benötigen Investitionsanreize

Geplante Änderungen zum Energieausweisvorlagegesetz

Immobilienwirtschaft Österreich -- Ausblick 2012

Medienecho

 

Downloads

Immobilienwirtschaft Österreich

ÖVI skizziert Mietrecht neu

Zurück
FACEBOOK
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
  • Impressum
  • Newsletter

ÖVI

Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien

close
newsletter

Bestens informiert
mit dem ÖVI Newsletter

  • Branchennews
  • Events
  • Seminare
  • Praxistipps

ZUR NEWSLETTER ANMELDUNG

Wir verwenden Cookies zur Benutzerführung und Webanalyse, die dabei helfen, diese Webseite zu verbessern. Bitte wählen Sie hier Ihre Cookie-Einstellungen.

Mehr über die genutzten Cookies erfahren