ÖVI wehrt sich gegen die geplante Änderung der Immobilienmaklerverordnung
ÖVI wehrt sich gegen die geplante Änderung der Immobilienmaklerverordnung ÖVI spricht sich gegen Änderung der Immobilienmaklerverordnung aus
Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder spricht sich vehement gegen die geplante Änderung der Immobilienmaklerverordnung aus. „Als Hauptgrund für eine Änderung wird die Steigerung der Mieten, die Basis für die Provision sind, in den letzten fünfzehn Jahren genannt. Inflationsbereinigt stellt sich hier österreichweit aber ein ganz anderes Bild dar, erläutert ÖVI Geschäftsführer Anton Holzapfel. Einzig der ohnehin mietrechtlich geschützte Sektor der Richtwertmietzinse (dh. Mietwohnungen in Altbauten vor 1945) hat im Jahr 1994 eine einmalige, deutliche Erhöhung erfahren. Diese Entwicklung war aber bei den Verhandlungen zur Maklerverordnung 1996, als das Maklerrecht vom Grunde auf neu geregelt wurde, allen Beteiligten Parteien bewusst. Umso weniger verständlich ist die jahrelange Kampagne vor allem der Arbeiterkammer gegen diese Verordnung.
Allein der Aufwand der bei einer Vermittlung zu decken ist, kann bei einer gesetzlichen Beschränkung des Umsatzes um ein Drittel bzw. zwei Drittel (bei befristeten Mieten bis zu 4 Jahren) auf keinen Fall mehr gedeckt werden. In der Kalkulation eines Maklerunternehmens ist davon auszugehen, dass ein erfolgreiches Geschäft die Aufwendungen für ein weiteres, nicht erfolgreiches gleichermaßen decken muss. Durchschnittliche 8 - 10 Besichtigungen mit einem gesamten Zeitaufwand von jeweils ca. 2 Stunden, 3 - 4 Inserate in Print- und Onlinemedien und ein entsprechender Gemeinkostenaufschlag wären hier zu kalkulieren.
Dass der Vermieter bzw. Abgeber diesen Verdienstentgang ausgleichen wird, ist zu bezweifeln. Gerade im Bereich der mietrechtlich geschützten Mieten darf der Vermieter seine Marketingkosten ja nicht in die Miete einkalkulieren. Fairer Wettbewerb sieht anders aus, argumentiert Anton Holzapfel. „Hier geht es um vordergründigen Populismus und Verteilung von Wahlzuckerln auf Kosten Dritter.“
„Dass die Vermittlung von Mietverhältnissen in Zukunft damit unrentabel ist und ein Betätigungsfeld unprofessioneller Glücksritter sein wird, ist dem Gesetzgeber offensichtlich ebenso gleichgültig,“ ärgert sich der ÖVI Geschäftsführer über die Ignoranz gegenüber Sachargumenten. Die vielen Bemühungen für eine Verbesserung der Servicequalität, die in den vergangenen Jahren erfolgt sind, sind damit auf einen Schlag zunichte gemacht.
Immer wieder wurden Kundenzufriedenheitsanalysen durchgeführt, die sehr gute Ergebnisse erbrachten, ergänzt der ÖVI Geschäftsführer und sieht keinen Anlass für eine derart restriktiven Eingriff:
Der Immobilienmakler kann ohnehin nur in einem gewissen Teilmarkt Objekte anbieten, da in Österreich das Mietwohnungsangebot in vielen Bundesländern durch kommunale und Gemeinnützige Wohnungsunternehmen stark beeinflusst wird. Die einem Berufsverbot gleichkommenden Änderungen der Maklerverordnung werden die wirtschaftliche Grundlage vieler Unternehmen zerstören, resümiert der ÖVI Geschäftsführer abschließend. Kauf, Miete, Betriebskosten, Provision, Bewertung, Makler, Bauträger, Verwalter, Energieausweis, Immobilien, Mietvertrag, Interessensvertretung, Sachverständige, Mietrecht, Mietvertrag, Befristung, Kaution, Nebenkostenübersicht, Musterverträge, Immobilientreuhänder Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie. ÖVI Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder
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