ÖVI wehrt sich gegen tendenziöse Makler-Berichterstattung der Arbeiterkammer
Mit aller Vehemenz wehrt sich der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder gegen die heute zum x-ten Mal von der Arbeiterkammer aufgestellten Behauptungen.
„Der Versuch der AK, die laufenden Verhandlungen der Sozialpartner in Bezug auf die Mieterprovision durch mediale Querschüsse zu torpedieren, ist schlichtweg abzulehnen. Der zitierte Vergleich mit den anderen europäischen Ländern ist einfach falsch“, so ÖVI Geschäftsführer Anton Holzapfel. Die mehr als 10 Jahre alte Studie hat gravierende Mängel, weil die unterschiedlichen Geschäftsmodelle in den einzelnen europäischen Ländern nicht berücksichtigt sind. Oftmals wird die Vermittlung einer Wohnung nämlich von einer Immobilienverwaltung durchgeführt, die im Rahmen eines prozentuellen Anteils an der Miete dann monatlich ein Entgelt erhält.
Maklergesetz sichert Dienstleistungsqualität
Der ÖVI erachtet außerdem die österreichische Gesetzeslage als ausreichend: Das Maklergesetz sichert dem Kunden einen überaus großen Schutz. Wenn der Makler seine Informationspflichten verletzt hat, steht dem Kunden eine Provisionsminderung zu. Anders als die von der AK zitierte Studie, dass Kunden mit der Beratungsqualität der Immobilienmakler unzufrieden seien, haben selbst jüngere Studien des VKI Gegenteiliges ergeben.
Mietprovision in Diskussion
Das Regierungsprogramm sieht eine Kürzung der Maklerprovision von 3 auf 2 Monatsmieten vor, was von den Branchenvertretern vehement abgelehnt wird. Eine Verdienstminderung von einem Drittel wird für Unternehmen, die sich ausschließlich mit der Vermietung beschäftigen, zu einer wirtschaftlichen Überlebensfrage werden. „Mit der Kürzung der Provision wird auch die Qualität der Vermittlung und der Kundenbetreuung sinken,“ sagt Anton Holzapfel, Geschäftsführer des ÖVI.
Besonders kontraproduktiv ist die angedachte Kürzung der Provision bei Wohnungen im Vollanwendungsbereich des MRG: "Die Forderung, dass doch der Vermieter hier eine Provision zahlen soll, geht völlig ins Leere. Er darf diese weder in den Richtwertmietzins einkalkulieren, noch in der Hauptmietzinsreserve verrechnen,“ so Holzapfel weiter. Bei allen anderen Produkten und Dienstleistungen haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Vermarktungskosten einzupreisen, bei der bestehenden Preisbindung der Mieten ist dies aber gesetzlich nicht möglich. Kauf, Miete, Betriebskosten, Provision, Bewertung, Makler, Bauträger, Verwalter, Energieausweis, Immobilien, Mietvertrag, Interessensvertretung, Sachverständige, Mietrecht, Mietvertrag, Befristung, Kaution, Nebenkostenübersicht, Musterverträge, Immobilientreuhänder Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie. ÖVI wehrt sich gegen tendenziöse Makler-Berichterstattung der Arbeiterkammer ÖVI Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder
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