Qualitätsansprüche in der Althaussanierung
Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie mündete österreichweit im August 2006 zu dem Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) und in weiterer Folge zu der OIB-Richtlinie 6. Die Bauordnung für Wien hat die darin festgelegten Kennzahlen im Rahmen der Techniknovelle 2007 mit April 2008 aufgenommen. Von DI Michaela Trojan *
Mit diesen Regelungen wurden erstmals auch wesentliche baurechtliche Anforderungen für die Sanierung von Häusern definiert. Um die Motivation der Hauseigentümer und Investoren zu steigern, ihre Objekte zu sanieren, hat das Land Wien die bereits seit 2000 bestehende Förde¬rung von Thewosan (thermisch energetische Wohnhaussanierung) modifiziert und über¬aus großzügige Anreize im Rahmen der Sanierungsverordnung 2008, LGBl für Wien 2/2009 für umfassende thermisch energetische Maßnahmen gesetzt. Zusätzlich wurden die maximal förderbaren Kosten wesentlich angehoben, sodass unter den derzeitigen för¬derungsrechtlichen Rahmenbedingungen es nun auch möglich ist, Passivhausqualität in der Sanierung zu erreichen.
Für denkmalgeschützte Objekte und solche in Schutzzonen sowie Gebäude mit erhal¬tungswürdigen gegliederten Fassaden sind gewisse Erleichterungen vorgesehen. Ebenso können Wohnhäuser, die auf Grund bestehender Rahmenbedingungen die Zielwerte nicht einhalten können, im Zuge der Einzelbauteilsanierung die sogenannte „Deltaförderung“ in Anspruch nehmen, sofern mindestens 30% des Heizwärmebedarfes eingespart wird. Dies ist insbesondere für Häuser im Wohnungseigentum, bei denen oftmals keine Entschei¬dung für umfassende Maßnahmen herbeigeführt werden kann, von Relevanz.
Für eine qualitätsvolle Sanierung bedarf es jedoch nicht nur einer gewissenhaften Bestands¬erhebung und der Sanierung im Interesse einer Bestandserhaltung. Es gilt, die Objekte „fit für die Zukunft“ zu machen. Wien setzt dabei ein ambitioniertes und vielseitiges Neubau¬programm um, wodurch in Wien der Anteil der Wohnungen mit Topqualität permanent steigt.
Umso wichtiger ist es außerdem, nicht nur die Objekte aus der Gründerzeit, sondern insbesondere auch die aus der Nachkriegszeit auf einen zeitgemäßen Standard zu bringen. Der Einbau eines Aufzuges wird in der Regel zwar in Angriff genommen, der Zubau von wohnungszugeord¬neten Freiflächen (Balkone, Loggien und Terrassen) wird noch zu selten durchgeführt.
Doch auch in diesem Bereich hat die Stadt Wien nicht nur förderungsrechtliche Anreize geschaffen, sondern die Bauordnung erlaubt nun Balkone bis zu 2,5 m Tiefe über die Baufluchtlinie hinaus, sodass ein nachträglicher Zubau die Nutzungsqualität ganz wesent¬lich steigert.
Dem Wunsch nach mehr Sicherheit kann durch den Einbau einbruchshemmender Wohnungseingangstüren (mindestens Widerstandsklasse 3 nach ÖNORM B 5338) ent¬sprochen werden. Ebenso ist die barrierefreie Zugänglichkeit im Rahmen der Maßnahmen zur Erhöhung des Wohnkomforts förderbar.
Die Möglichkeit der Schaffung von Fahrrad- und Kinderwagenabstellräumen sowie Müll¬räumen sollte jedenfalls geprüft werden. Diese Räume sind i.d.R. im Althaus nicht vorhan¬den oder zu klein dimensioniert. Auch die Hof- bzw. Freiflächengestaltung ist ein Thema, dem noch zu wenig Augenmerk geschenkt wird.
* DI Michaela Trojan ist Geschäftsführerin des Wohnfonds Wien Kauf, Miete, Betriebskosten, Provision, Bewertung, Makler, Bauträger, Verwalter, Energieausweis, Immobilien, Mietvertrag, Interessensvertretung, Sachverständige, Mietrecht, Mietvertrag, Befristung, Kaution, Nebenkostenübersicht, Musterverträge, Immobilientreuhänder Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie. Qualitätsansprüche in der Althaussanierung ÖVI Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder
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