Rechtlichen Qualifikation von Sanierungsarbeiten im Wohnungs-eigentum - Christoph Kothbauer
Die Abgrenzung zwischen ordentlicher und außerordentlicher Verwaltung ist oft schwierig, für Verwalter aber entscheidend. In einem aktuellen Fall wollte eine Wohnungseigentümerin eine notwendige Dach- und Balkonsanierung, die im Rahmen der ordentlichen Verwaltung beauftragt werden sollte, per einstweiliger Verfügung stoppen – mit dem Hinweis, die hohen Kosten erforderten zwingend einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Christoph Kothbauer informiert in seinem neuesten Newsletter...
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