Regierungsprogramm steht!
ÖVI Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie. Kauf, Miete, Betriebskosten, Provision, Bewertung, Makler, Bauträger, Verwalter, Immo, Immobilien, Mietvertrag, Interessensvertretung, Sachverständige, Mietrecht, Mietvertrag, Befristung, Kaution, Nebenkostenübersicht, Musterverträge, Immobilientreuhänder Mit der Angelobung der Regierung für die 24. Gesetzgebungsperiode rücken folgende Themen, die im Regierungsprogramm vereinbart wurden, in den Mittelpunkt der Interessenspolitik der Immobilienwirtschaft. In einer gemeinsamen Aktion haben die Vertreter der Immobilienwirtschaft (WKO, Haus- und Grundbesitzerbund, ÖVI, VII) schon im Vorfeld Einfluss auf die Ausgestaltung der Übereinkunft genommen. Trotzdem sind wesentliche Forderungen im Detail nicht aufgenommen, andere wiederum (Stichwort Maklerprovision) tragen die deutliche Handschrift einer Regierungspartei. Der ÖVI wird selbstverständlich bei den Verhandlungen, in denen die jeweiligen Punkte umgesetzt werden, die Position der Branche nachhaltig vertreten.
Immobilienrelevante Schwerpunkte aus dem Regierungsprogramm
Kapitel INNERES, JUSTIZ, LANDESVERTEIDIGUNG
D. Wohnrecht
Wohnen ist wie Arbeit oder Gesundheit ein Grundbedürfnis der Menschen. Wohnen muss leistbar und qualitativ hochwertig sein. Die Wohnbauförderung ist eines der wichtigsten Instrumente, um die Wohnversorgung in Österreich sicherzustellen. In Zusammenhang mit der zu erwartenden wirtschaftlichen Wachstumsschwäche ist als konjunkturpolitische Maßnahme einerseits die Schaffung geförderter und leistbarer Neubauwohnungen zu forcieren und andererseits zur Reduktion des Energieverbrauchs und damit auch zur Erreichung der Klimaziele ein besonderer Schwerpunkt auf die Förderung thermischer Sanierungen von Gebäuden zu legen. Die Bundesregierung fördert die Vielfalt im Wohnbau. Diese Vielfalt der Wohnformen (Miete, Eigentum, Eigenheim) und der Wohnbauträger (Sozialer und Privater Wohnbau) soll mithilfe der Wohnbauförderung sichergestellt werden. Dadurch soll ein ausreichendes Angebot an leistbaren und modernen Miet-, Eigentumswohnungen und Eigenheimen geschaffen werden. Der Wohnungsmarkt muss durch faire Bedingungen für Mieter/innen und Vermieter gekennzeichnet sein.
D.1. Gesetzliche Regelung der Kostentragung beim Energieausweis im MRG (Hauptmietzinsreserve), WEG (Aufwendungen für die Liegenschaft – ordentliche Verwaltung) und WGG (EVB) sowie Einschau- und Kopierrecht aller Mieter/Eigentümer in das Energieausweisgutachten.
D.2. Einer Klarstellung bedarf die Erhaltungs- und Wartungspflicht zwischen Mieter und Vermieter für das Innere des Mietgegenstandes unter Abwägung der OGH-Judikatur.
D.3. Erleichterung bzw. Flexibilisierung der Willensbildung im Wohnungseigentum: Schaffung einer richterlichen Möglichkeit, missbräuchlichen „Veto-Rechten“ einzelner Wohnungseigentümer in Fällen, wo Einstimmigkeit erforderlich ist (wenn dem Eigentum der anderen erheblicher Nachteil erwächst und der widerstreitende Vetant kein berücksichtigungswürdiges Interesse hat) durch ein erweitertes Schikaneverbot entgegenzuwirken.
D.4. Weitere notwendige gesetzgeberische Maßnahmen betreffen eine harmonisierte Regelung über die Valorisierung des Mietzinses, mit der allzu häufige Mietzinserhöhungen vermieden werden, und die Nachzahlungspflicht aus Betriebskostenabrechnungen bei Mieterwechsel, die im Sinn einer nutzergerechten Lösung verändert werden muss.
D.5. Festlegung einer Mindestrücklage im WEG unter Berücksichtigung von Alter und Erhaltungszustand des Hauses, die allerdings dispositiv sein muss.
D.6. Berücksichtigung weiterer energietechnischer Maßnahmen im Erhaltungsbegriff (wie z.B. Solaranlagen im Zuge einer Dachreparatur)
D.7. Unter Anhörung der betroffenen Berufsgruppe sind die Provisionsobergrenzen für Mieter bei Wohnungsmietverträgen anzupassen (von 3 auf 2 Monatsmieten zu reduzieren), wobei der Anwendungsbereich im Detail zu klären ist.
D.8. Änderung des Heizkostenabrechnungsgesetzes:
bei Niedrigenergie- und Passivhäusern statt verpflichtender teurerindividueller Verbrauchsermittlung – Möglichkeit der Berechnung nach derbeheizbaren Nutzfläche.
Überprüfung der Richtigkeit der Heizkostenabrechnung imAußerstreitverfahren
D.9. Die Eigentümerrücklage sowie die auf Sparguthaben zu hinterlegende Kaution sind in Zusammenhang mit der Einlagensicherung sowie einer allfälligen Insolvenzgefahr gesetzlich zu sichern.
D.10. Schaffung einer Rückforderungsmöglichkeit für Kautionen im außerstreitigen Verfahren.
D.11. Der gemeinnützige Wohnbau ist nicht nur eine der tragenden Säulen der Wohnversorgung, sondern ein wesentliches Element der Preisdämpfung im Wohnsektor. Er leistet auf Grund seiner gesetzlichen Verpflichtung der Mittelverwendung für Wohnraumschaffung einen permanenten flächendeckenden Konjunkturimpuls und ist somit ein wesentlicher Stabilitätsfaktor für die Gesamtwirtschaft. Auch in Zukunft ist daher unbedingtes Augenmerk darauf zu richten, dass gemeinnützige Bauvereinigungen leistbaren und lebenswerten Wohnraum schaffen und sich auch bei der Bewirtschaftung ihrer Wohnbauten noch verstärkt an den Bedürfnissen der Nutzern/-innen orientieren.
D.12. Prüfung allfälliger Missstände und Unvereinbarkeiten im Bereich Immobilienmakler, Eigentümer und Verwalter im Zusammenhang mit Vermietung, Verkauf und Provisionszahlungen (familiäres/wirtschaftliches Naheverhältnis)
Kapitel ENERGIE
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2.1. Energieeffizienz erhöhen
Energieeffizienz ist die wichtigste Säule des nachhaltigen Energiesystems. Die internationalen Klimaschutzziele sind nur über eine deutliche Senkung des Energieverbrauchs erreichbar. Die Sektoren mit den größten Potentialen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind die Bereiche Gebäude und Mobilität. Zur Realisierung der vorhandenen Potentiale in allen relevanten Bereichen, erstellt die Österreichische Bundesregierung einen „Masterplan-Energieeffizienz“ mit konkreten Maßnahmenvorschlägen in den wichtigsten Bereichen (z.B.: Gebäude, Mobilität, Industrie, Gewerbe, Kleinverbrauch).
Wichtig ist dabei die Gesamt-Sicht des effizienten Einsatzes der verschiedenen Instrumente unter Berücksichtigung des Wirkungsgrades. (Prüfen von Kombinationsmöglichkeiten thermische Sanierung mit Kesseltausch).
Maßnahmen im Detail:
Entwicklung eines nationalen Masterplans-Energieeffizienz
Ausarbeitung einer „Thermischen-Sanierungsoffensive“ für Altbauten ergänzend zur Wohnbauförderung der Länder (Co-Finanzierung Bund-Länder)
Ausarbeitung einer „Thermischen-Sanierungsoffensive“ für KMU, Gewerbe und Industrie inklusive Büro- und Dienstleistungsgebäuden sowie öffentlichen Gebäuden
Anreizprogramm zur Heizungssanierung und Kesseltausch
Beseitigung der nicht-finanziellen Hindernissen für Investitionen im Bereich energetische Sanierung
Erhöhung des Anteils von Neubauten mit Passivhausstandards
Energieeffizienz als Kriterium bei öffentlichen Ausschreibungen
Entwicklung von standardisierten und österreichweit einheitlichen Energieberatungen für Haushalte und Unternehmen
Unterstützung Europäischer Standards für energieeffiziente Geräte und Motoren
Erarbeitung eines Anreizprogramms zum Umstieg auf energieeffiziente Produkte (z.B. Austauschprogramme für alte Elektrogeräte, Prämien für die Erneuerung des Fuhrparks)
Prüfung der vorhandenen Potentiale für die stärkere Nutzung der Abwärmeüberschüsse
Kapitel LAND- und FORSTWIRTSCHAFT, LÄNDLICHER RAUM
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Schutz vor Naturgefahren
Im Sinne des vorbeugenden Schutzes vor Naturgefahren ist die gemeinsame Projektierung und Finanzierung durch Bund, Länder und Gemeinden weiterhin sicherzustellen. Die optimale Abstimmung zwischen den Bereichen Flüssen, Wildbach und Wasserstraßen, aber auch zur Raumordnung und zum Katastrophenschutz, ist zu gewährleisten. Die Ziele einer besseren Koordinierung dieser Teilbereiche werden durch eine straffe ressortinterne Abstimmung erreicht.
Die EU-Hochwasserrichtlinie ist prioritär umzusetzen.
Die Uferflächen unserer Gewässer als Schutz vor Hochwasser und Verbesserung des ökologischen Zustandes sind entsprechend zu pflegen und von Abflusshindernissen und Gefährdungen freizuhalten.
Kapitel KLIMA UND UMWELT
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2.4. Klimaschutz im Gebäudebereich
Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern für mehr Klimaschutz im Wohnbau soll so rasch wie möglich abgeschlossen und ratifiziert werden, um ein Inkrafttreten Anfang 2009 sicherzustellen. Der Einsatz innovativer klimarelevanter Heizungs- und Warmwassersysteme wird zukünftig Voraussetzung für die Wohnbauförderung sein (insb. erneuerbare Energien, KWK-Fernwärme), der Ausstieg aus der Ölheizung im Neubau wird fixiert. Ziel ist die Umstellung von 400.000 Haushalten.
Wichtig ist dabei die Gesamt-Sicht des effizienten Einsatzes der verschiedenen Instrumente unter Berücksichtigung des Wirkungsgrades. (Prüfen von Kombinationsmöglichkeiten thermische Sanierung mit Kesseltausch).
Als Anreiz für die thermische Sanierung (Dämmung, Fenstertausch, Kesseltausch usw.) wird seitens des Bundes ein Anreizprogramm eingeführt (Volumen für 2009 und 2010: insgesamt 100 Mio. €, gleichmäßig auf private Haushalte – z.B. „Energiesparscheck“ – und Unternehmen aufgeteilt.)
Innovative Lösungen sollen den Betroffenen eine optimale technische Beratung, Gestaltung, organisatorische Abwicklung und Finanzierung (unter Berücksichtigung eingesparter Energiekosten) aus einer Hand bieten. Nicht-finanzielle Hindernisse für Investitionen im Bereich energetische Sanierung sollen beseitigt werden.
Die Bundesregierung ist sich ihrer Vorbildwirkung bewusst: Der Neubau und die Sanierung von öffentlichen Gebäuden soll sich an den strengen Förderungsstandards der neuen Bund-Länder Vereinbarung orientieren. Durch Förderinstrumente des Bundes erfolgt ein gezielter Mitteleinsatz im Bereich der gewerblich genutzten und öffentlichen Gebäude.
Bis 2020 sind alle dringend notwendigen sanierungsbedürftigen Gebäude zu sanieren. Langfristig wird eine lückenlose thermische Sanierung des österreichischen Gebäudebestandes der Jahre 1945-1980 angestrebt.
Klimaschutz, Energieeffizienz, erneuerbare Energien und innovatives Bauen werden in den relevanten Lehr- und Ausbildungsplänen stärker verankert.
MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN
Verbesserungen zur Gleichstellung
Monitoring, Evaluierung und Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechtes und der daraus resultierenden Bündelgesetze, sowie anderer Materiengesetze, insbesondere durch:
Evaluierung der Effektivität der Umsetzung (Unterlassung/Beseitigung von Barrieren; Schlichtungsverfahren, Gerichtsverfahren; Gestaltung & Umsetzung der Etappenpläne, Verbandsklage durch die ÖAR).
Infodrehscheibe Bundessozialamt als Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit.
Etablierung harmonisierter – barrierefreier Bauordnungen, sowie Einführung von Kriterien des anpassbaren Wohnbaus bei der Vergabe von Wohnbauförderungsmitteln.
Beratungsstellen zur Herstellung baulicher Barrierefreiheit.
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Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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