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www.ovi.at > Aktuelles

Regierungsprogramm und Wohnrecht - (k)eine Analyse

07.01.2020

Sie erwarten sich bestimmt von Ihrem Interessenverband eine qualifizierte Analyse des vor wenigen Tagen präsentierten Regierungsprogramms. Doch – wir müssen Sie auf einen späteren Zeitpunkt vertrösten. Die Textbausteine, die im aktuellen Regierungsprogramm dem Wohnrecht gewidmet sind, lassen nur wenig Spielraum für konkrete Interpretationen zu, viele Aspekte sind noch nicht näher definiert.

Gerade für das Mietrecht sollen offenbar in einem längerfristigen Dialogprozess auf parlamentarischer Ebene unter Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Experten bis zum Ende der Legislaturperiode geeignete Maßnahmen identifiziert werden. Immerhin wird auf einen fairen Interessenausgleich Mieter/Vermieter hingewiesen. Konkrete Maßnahmen und erste Schritte zu Stärkung der Rechtssicherheit schon in einem ersten Schritt  (Gründerzeitviertel, Lagezuschlag Richtwertmietzins), wie im vorigen Regierungsprogramm angekündigt, vermisst man gänzlich. Einige der proklamierten Ziele im Wohnungseigentumsrecht klingen zudem so, als wären sie ohnehin schon durch die aktuelle Gesetzeslage abgedeckt.

 

Ebenfalls nur überschriftsartig, aber umso folgenreicher ist hingegen das schon im Wahlkampf von den Türkisen heraufbeschworene Bestellerprinzip. Ein solches soll nun bei der Vermittlung von Mietwohnungen umgesetzt werden. In den vergangenen Monaten haben wir in Kooperation mit dem Fachverband eine Reihe von Initiativen gesetzt, um zuständige Beamte und Politiker auf die extrem nachteiligen Folgen des Modells in Deutschland aufmerksam gemacht. Sehr viel wird also von der konkreten Ausgestaltung abhängen, um die negativen Folgen für unsere Branche auch nur annähernd in Grenzen halten zu können. Wir werden nicht müde werden, uns hier mit aller vereinter Kraft für Sie zu engagieren.

 

Einige Schlagworte aus dem Regierungsprogramm sollen noch beleuchtet werden:

 

  • Right to plug – ist eine Umsetzung der europarechtlichen Verpflichtung, die E-Mobilität zu forcieren. Wie das im Mehrparteienhaus – ob WEG oder MRG – wirklich umgesetzt werden soll, ist angesichts der Komplexität der Ausgangslage in beiden Rechtsmaterien wohl „juristisch sehr schwierig“ -um Vizekanzler Kogler aus einem anderen Zusammenhang zu zitieren.
  • Verkürzter Vorsteuerberichtigungszeitraum bei Kaufoptionen: Nicht verständlich ist, warum mit hohen Wohnbauförderungsbeiträgen von Gemeinnützigen Genossenschaften gefördert errichtete Eigentumswohnungen, die dann vermietet und in der Folge verkauft werden, einem verkürzten Vorsteuerberichtigungszeitraum unterliegen sollen. Manche sind eben gleicher…
  • Zusammenlegung von Einkunftsarten: Entgegen so mancher Befürchtung in den vergangenen Jahren ist die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung auch weiterhin vorgesehen, „nur“ die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbständiger Tätigkeit sollen zusammengeführt werden.

 

Wir werden als ÖVI schon in den ersten 100 Tagen proaktiv die Anliegen der Immobilienwirtschaft kommunizieren und Sie informieren.

 

Download der Broschüre "Impulse und Strategien für ein modernes Wohnrecht aus Sicht des ÖVI"

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