Rückläufiger Wohnbau – Investitionsanreize für die Sanierung
Rückläufiger Wohnbau – Investitionsanreize für die Sanierung Die Mietzinsbeschränkungen im MRG haben nach wie vor gewaltige Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation in Althäusern. Immer wieder werden die Miethöhen von AK und MVÖ angeprangert – zu Unrecht, wie eine Sonderauswertung des Mikrozensus 2008, eine repräsentative Befragung der Statistik Austria zum Thema Wohnen und Arbeit, ausweist: Tatsächlich liegt der Hauptmietzins im Vollanwendungsbereich des MRG privater/gewerblicher Vermieter mit durchschnittlich 3,8 €/m2 sogar unter dem Mietniveau von Genossenschaftswohnungen und gemeinnützigen Bauträgern (4,07 €/m2) und ist auch im Vergleich zum Mietaufwand bei Gemeindewohnungen nur geringfügig höher (3,31 €/m2). Nahezu die Hälfte aller aufrechten Mietverträge im Vollanwendungsbereich des MRG wurden vor 1994 – vor Einführung des Richtwertsystems – geschlossen. Diese Rahmenbedingungen lassen im Vollanwendungsbereich des MRG allerdings kaum Spielraum für Modernisierungsmaßnahmen. Eine Studie der TU Wien ermittelte, dass für deren Umsetzung Beträge in der Größenordnung von 8,50 €/m2 kalkuliert werden müssen, wovon schon 3,35 €/m2 auf die reinen Baukosten entfallen. Für die Umsetzung der mietrechtlich erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen allein müssen Kosten in der Höhe von 1,36 €/m2 kalkuliert werden. Einer Ausweitung der Erhaltungspflichten muss deshalb eine Kompensierung der Einnahmeausfälle bei Altverträgen gegenüberstehen.
Auch die immer wieder medial kommunizierte Sorge, dass Wohnen ist Österreich nicht leistbar wäre, muss relativiert werden. 22% des Haushaltseinkommens wird in Österreich für Wohnen und Energie aufgewendet. Im europäischen Vergleich wird anteilig vom Haushaltseinkommen nur in Ungarn und Rumänien weniger für Wohnen aufgewendet.
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