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www.ovi.at > Aktuelles

Sanierungsscheck 2011 beschlossen

16.02.2011

Sanierungsscheck 2011 beschlossen ÖVI Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder Kauf, Miete, Betriebskosten, Provision, Bewertung, Makler, Bauträger, Verwalter, Energieausweis, Immobilien, Mietvertrag, Interessensvertretung, Sachverständige, Mietrecht, Mietvertrag, Befristung, Kaution, Nebenkostenübersicht, Musterverträge, Immobilientreuhänder Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie. Bis 2014 sollen von der Bundesregierung Fördermittel für die thermische Gebäudesanierung zur Verfügung gestellt werden. Für das Jahr 2011 hält der Fördertopf 70 Mio Euro für den privaten Wohnbau und 30 Mio Euro für gewerbliche Objekte bereit.

 

 

Am 09.02.2011 wurden von der Umweltförderungskommision die Kriterien beschlossen, nach denen der Sanierungsscheck 2011 in Anspruch genommen werden kann. Abgewickelt wird die Förderung wieder von den österreichischen Bausparkassen und der Kommunalkredit Public Consulting (KPC). Gefördert werden thermische Sanierungen bestehender Wohngebäude, die älter als zwanzig Jahre sind. Anspruchsberechtigt sind natürliche Personen, die (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigte oder MieterInnen eines Ein- oder Zweifamilienhauses.

 

 

Der Sanierungsscheck ist im Wesentlichen auf die Nutzer von Ein-/und Zweifamilienhäusern ausgerichtet. Leider wurden die Förderungsvoraussetzungen für die Sanierung von Wohnungseigentumsanlagen an überbordende Voraussetzungen, dass nämlich ein einstimmiger Beschluss der Eigentümer für die Sanierung vorliegen muss, geknüpft. Damit sind die Förderungsbedingungen schärfer als jene des Wohnungseigentumsgesetzes, das einen Mehrheitsbeschluss als ausreichend ansieht. Erst unter der Voraussetzung der Einstimmigkeit kann in weiterer Folge der Förderungsantrag von jedem einzelnen WohnungseigentümerIn für die eigene Wohneinheit separat eingereicht werden. Liegt kein einstimmiger Beschluss vor, können die einzelnen Wohnungseigentümer lediglich für einen Fenstertausch eine Förderung beantragen.

 

Die Förderhöhe wurde in Abhängigkeit zur erreichten Heizwärmebedarfsreduktion gestaffelt und beträgt maximal 20% der förderungsfähigen Kosten, die mit 5.000 € pro Wohneinheit gedeckelt sind. Im Falle einer Teilsanierung (z.B. Fenstertausch bzw. bei Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 15%) beträgt die maximale Förderungshöhe 2.000,-- € pro Wohneinheit.

 

 

Die Förderung zur Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen kann zusätzlich zur Förderung für die thermische Sanierung erfolgen und beträgt im mehrgeschossigen Wohnbau 1.000,-- pro Wohneinheit.

 

Die Rechnung der förderbaren Maßnahmen muss auf den/die Förderungsnehmer ausgestellt sein, was wiederum nur der einzelne Wohnungseigentümer sein kann. Bei der Sanierung von allgemeinen Teilen des Hauses einer Wohnungseigentumsliegenschaft wird jedoch die Rechnung der Sanierungsmaßnahmen regelmäßig auf die Wohnungseigentümergemeinschaft lauten müssen.

 

Gefördert werden thermische Sanierungsmaßnahmen (Dämmung der Außenwände, obersten Geschossdecke bzw. Dach und unterste Geschoßdecke, Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren sowie Maßnahmen zur Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen wie etwa die Einbindung einer thermischen Solaranlage in das bestehende Heizungssystem oder der Einbau von Wärmepumpen). Weiters ist bei Antragstellung für die energetische Ausgangssituation des Sanierungsprojekts und die Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen ein Energieausweis vorzulegen. Wird ein Fenstertausch für einzelne Wohnungen umgesetzt, ist der Energieausweis für die einzelne Wohnung vorzulegen. Nähere Details zu den Fördervoraussetzungen können Sie der Förderungsinformation zum Sanierungsscheck 2011 entnehmen.

 

 

Interessierten ist jedenfalls nahezulegen, sich mit der Antragstellung nicht zu viel Zeit zu lassen. Bei der Erstauflage des Sanierungsschecks 2009 waren die Mittel bereits innerhalb weniger Wochen ausgeschöpft.

 

Nähere Informationen sind ab 21. Februar bei den Bausparkassen und auf der Webseite der KPC erhältlich.

 

Links

Neue Förderoffensive des Bundes für thermische Sanierung

startet am 1. März 2011

Homepage der Kommunalkredit Public Consulting

 

Downloads

Infoblatt Sanierungsscheck Private

Infoblatt Sanierungsoffensive Betriebe

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