Schenken Sie jetzt – begünstigte Grunderwerbsteuer ade?
Bild Schenken Sie jetzt – begünstigte Grunderwerbsteuer ade? Wer Liegenschaften unentgeltlich übertragen möchte und noch in den Genuss der „begünstigten“ Grunderwerbsteuerbemessung nach dem Einheitswert kommen möchte, sollte sich beeilen.
Zur Erinnerung: Der Verfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 27.11.2012 die Form der Bemessung auf der Basis der veralteten Einheitswerte als verfassungswidrig aufgehoben. Kommt es bis 31.05.2014 zu keiner Reparaturregelung, wird das Schenken empfindlich teurer werden: bei der Bemessung der Grunderwerbsteuer bei unentgeltlicher Übertragung wird ab diesem Zeitpunkt auf den gemeinen Wert (Verkehrswert) abzustellen sein.
Derzeit ist offen, ob es überhaupt zu einer Gesetzesänderung kommt und falls ja, zu welcher.
Noch bemisst sich die Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichen Übertragungen nach dem 3-fachen Einheitswert. Der Steuersatz beträgt bei bestimmten Verwandten (das sind etwa Ehegatten, Elternteilen, Kindern, Enkelkindern, Stief- und Wahlkindern etc.) 2% vom 3-fachen Einheitswert, sonst 3,5%.
Grundbuchseintragungsgebühr – Übertragung innerhalb der Familie weiterhin begünstigt
Die Grundbuchseintragungsgebühr wurde bereits mit 1.1.2013 infolge der Aufhebung der vormaligen Regelung durch den VfGH auf eine neue gesetzliche Basis gestellt. Bei Übertragungen von Liegenschaften innerhalb der Familie wird nunmehr – egal, ob sie unentgeltlich oder entgeltlich erfolgen – 1,1% des dreifachen Einheitswerts, maximal aber 30 % des Verkehrswerts, für die Grundbuchseintragungsgebühr zugrunde gelegt. Die begünstigte Familie wird sehr großzügig definiert und umfasst – ohne der Bedingung eines gemeinsamen Hauptwohnsitzes – nicht nur alle Verwandten in gerader Linie, sondern auch alle Verschwägerten, Geschwister, Nichten und Neffen des Überträgers. Auch Lebensgefährten sind begünstigt, wenn sie einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben oder hatten.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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