Solarpflicht in der Steiermark
Die steirische Landesregierung hat sich letzte Woche auf eine beachtliche umweltpolitische Maßnahme geeinigt: Ab 2011 sind bei mehrgeschossigen Wohnbauten thermische Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung verpflichtend. Schon bislang war der Einsatz von Sonnenkollektoren Voraussetzung für die Gewährung von Wohnbauförderung. Der Verpflichtung kann nur entgehen, wer sein Warmwasser mit Biomasse (zB Pellets) aufbereitet, oder über Fernwärme, die aus erneuerbaren Energien gespeist wird. Geht es um die Genehmigung von Solar- und Photovoltaikanlagen, bringt die neue Gesetzeslage Erleichterungen: Bei einer Anlagenfläche von bis zu 100 Quadratmetern ist künftig keine eigene Baubewilligung mehr nötig. Die Novelle dürfte Ende 2010 rechtswirksam werden und passiert im Vorfeld großer Vorgaben der Gebäuderichtlinie II, die i, derzeitigen Entwurf vorsieht, dass ab 2020 Neubauten europaweit nahezu energieneutral sein müssen, das heißt, Häuser müssen dann so gebaut werden, dass sie ebenso viel Energie erzeugen (in ein Stromnetz einspeisen), wie sie verbrauchen. Experten erwarten, dass in den nächsten Monaten in allen Bundesländern solche oder ähnliche Gesetzesvorschläge vorgelegt werden. Solarpflicht in der Steiermark ÖVI Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie. Kauf, Miete, Betriebskosten, Provision, Bewertung, Makler, Bauträger, Verwalter, Energieausweis, Immobilien, Mietvertrag, Interessensvertretung, Sachverständige, Mietrecht, Mietvertrag, Befristung, Kaution, Nebenkostenübersicht, Musterverträge, Immobilientreuhänder
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
Wir verwenden Cookies zur Benutzerführung und Webanalyse, die dabei helfen, diese Webseite zu verbessern. Bitte wählen Sie hier Ihre Cookie-Einstellungen.