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Stabilitätsgesetz 2012

Steuern / 20.02.2012

ÖVI Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder Die steuerlichen Änderungen im Überblick (Ing. Mag. Walter Stingl) SPEKULATIONSSTEUER bei IMMOBILIEN:

 

bei letztem entgeltlichen Erwerb vor 01.04.2002: 3,5% vom Veräußerungserlös, wenn seit dem 01.01.1988 eine Umwidmung stattgefunden hat 15% vom Veräußerungserlös

bei letztem entgeltlichen Erwerb ab 01.04.2002: 25% vom Veräußerungsgewinn Ausschleifregelung: Vom 11. bis zum 35. Jahr nach dem letzten entgeltlichen Erwerb verringert sich der Veräußerungsgewinn um 2% p.a. (d.h. ab dem 35. Jahr sind 50% des Veräußerungsgewinns mit 25% zu besteuern -> 12,5%)

Über Antrag können Erwerbe vor 01.04.2002 wie Erwerbe seit 01.04..2002 besteuert werden

Hauptwohnsitzbefreiung wird erweitert: trifft auch zu, wenn 5 Jahre durchgehender Hauptwohnsitz in den letzten 10 Jahren vor Veräußerung

Befreiung für selbst erstellte Gebäude wird eingeschränkt: Diese dürfen in den letzten 10 Jahren vor Veräußerung nicht zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet worden sein.

Anrechnung von Grunderwerbsteuern und Stiftungseingangssteuern sowie Erbschafts- & Schenkungssteuern der letzten 3 Jahre vor Veräußerung auf Spekulationssteuer.

Die Erklärung der Steuer kann durch Selbstberechnung der Parteienvertreter erfolgen. Abfuhr bis 15. des zweitfolgenden Monats. Parteienvertreter haben bei Selbstberechnung die Spekulationssteuer zu entrichten und haften für deren Entrichtung.

Bei Privatstiftungen (KStG): Bei Grundstücksveräußerung und Zuwendung beträgt die gesamte Steuerlast 25%. -> keine KöSt auf Spekulation, wenn Zuwendung mit KESt-Abfuhr im selben Jahr.

 

GEWINNFREIBETRAG

Der Gewinnfreibetrag wird ab einer Bemessungsgrundlage von EUR 175.000,- ausgeschliffen. Maximal können EUR 45.350,- an Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden.

VORSTEUERBERICHTIGUNGSZEITRAUM 20 JAHRE bei Immobilien:

Die neue Regelung entspricht der alten Regelung, „nur“ der Betrachtungszeitraum beträgt 20 statt 10 Jahre.

Stabilitätsgesetz 2012 Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie. Kauf, Miete, Betriebskosten, Provision, Bewertung, Makler, Bauträger, Verwalter, Energieausweis, Immobilien, Mietvertrag, Interessensvertretung, Sachverständige, Mietrecht, Mietvertrag, Befristung, Kaution, Nebenkostenübersicht, Musterverträge, Immobilientreuhänder

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Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien

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