Mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) soll ein wesentlicher Hebel zur Erreichung der Klimaziele geschaffen werden.
Die fehlende Kompatibilität mit den aktuellen wohnrechtlichen Bestimmungen (vor allem die Willensbildung betreffend), die fehlende Konzeption wohnrechtlicher Begleitmaßnahmen und Zweifel über die Ausgestaltung der Zentralisierungsverpflichtung von Heizungsanlagen sind Schwerpunkte der Überlegungen, die der ÖVI in seine konstruktiv-kritische Stellungnahme im Rahmen des vorparlamentarischen Begutachtungsverfahrens auf Einladung des Klimaministeriums hat einfließen lassen.
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