Steuer-Tipp: Änderung bei der Grundstücks-Übertragung
Steuer-Tipp: Änderung bei der Grundstücks-Übertragung Ab August 2008 tritt eine automatische Grunderwerbsteuerpflicht bei Erbschaft und Schenkung in Kraft.
Mit dem Entfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer und des Grunderwerbsteueräquivalents wird die Übertragung von Grundstücken durch Erbschaft oder Schenkung nun automatisch grunderwerbsteuerpflichtig. Zu einer zusätzlichen Belastung kommt es dadurch nicht. Die Grunderwerbsteuer in Höhe von zwei Prozent (bei Ehegatten, Eltern, Kinder, Enkel-, Stief-, Wahl- und Schwiegerkinder) bzw. 3,5 Prozent (in allen anderen Fällen) wird wie bisher vom dreifachen Einheitswert berechnet.
Durch einige Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes wird sichergestellt, dass Begünstigungen, die das ErbStG für die Übertragung von Grundstücken enthält, auch weiterhin gelten. Dabei geht es unter anderem um den Freibetrag von 365.000 Euro für unentgeltliche Grundstücksübertragungen im Zusammenhang mit Unternehmensübertragungen. Außerdem soll sichergestellt werden, dass Ehegatten auch weiterhin eine gemeinsame Wohnstätte durch Schenkung steuerfrei zu gleichen Teilen aufteilen können, wenn die Nutzfläche 150 m² nicht überschreitet.
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