Steuerinfo: Basis-USt-Verrechnung bei Wohnungseigentumsgemeinschaften
ÖVI Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder Steuerinfo: Basis-USt-Verrechnung bei Wohnungseigentumsgemeinschaften Bereits im Jahre 1972, bei Einführung des alten Umsatzsteuergesetzes, wurde die Idee geboren, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Unternehmer steuerrechtlich anzuerkennen. Die Begründung hiefür war ehemals, die Wohnungseigentümer in der Verrechnung mit Mietern gleichzustellen. Demnach
eine politische Entscheidung, welche im UStG 1994 auch in die Zeit der EU-Mitgliedschaft herübergerettet worden ist.
Vorsteuerabzug einerseits steht einer Umsatzsteuerpflicht vom Aufwand andererseits gegenüber, welche jedoch bei Wohnungsnutzung mit 10% MwSt-Satz begünstigt ist.
Diskussionsthemen für dieses eigenartige Unternehmer-Konstrukt ergeben sich dadurch zwangsläufig (siehe auch unsere Immobilien-Infos aus den vergangenen
Jahren), insbesondere was die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuerabfuhr betrifft.
Unter anderem wurde von der Kanzlei Stingl Top Audit die seitens des Ministeriums vertretene
Rechtsansicht bestritten, dass Zinsenaufwendungen, welche bei Fremdfinanzierung von Reparaturaufwendungen seitens der Gemeinschaft anfallen, der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind. Unseres Erachtens ist diese unecht steuerbefreit und wäre somit auch in der Weiterverrechnung an die Wohnungseigentümer nicht mit Umsatzsteuer zu belasten. Da unsere Rechtsansicht nicht vom Ministerium geteilt wird, ist der Zinsenaufwand der Umsatzsteuer zu unterwerfen, wenngleich auch kein Vorsteuerabzug für die Gemeinschaft besteht.
Auch der Verwaltungsgerichtshof hat sich zuletzt mit der Weiterverrechnung von Postgebühren, Hausbesorgerkosten, Versicherungen und Grundsteuern an die Wohnungseigentümer durch die WEG beschäftigt. Er kommt zum Schluss, dass diese Aufwendungen, bei denen kein Vorsteuerabzug besteht,
auch in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuerabfuhr einzubeziehen sind. Dies gilt auch, wenn es sich um eine reine Weiterverrechnung von Auslagen
handelt (siehe VwGH vom 24.2.2011, 2007/15/0129).
(c) Ing. Mag. Walter Stingl
Download:
Übersicht Umsatzsteuerjahresabrechnung einer WEG
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