Den Nöten des Budgets gehorchend hat die neue Bundesregierung anlässlich der bevorstehenden Budgetrede des neuen Finanzministers weitere Details für steuerliche Maßnahmen präsentiert und am 2. Mai 2025 zu einer einwöchigen (!) Begutachtung (BBG 2025 Abgabenrecht) versandt. Der Immobiliensektor ist mehrfach von Änderungen betroffen, zum einen im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer, zum anderen im Rahmen der Immobilienertragsteuer, die bereits zum 1.7.2025 in Kraft treten sollen.
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