Stundung von Mietzinsrückständen aus dem Frühjahr 2020 bis Ende März 2021 verlängert
Die verlängerten Regelungen sollen für alle Wohnraummieten gelten, nicht aber für Geschäftsräume oder Pacht.
Die Mietzinsrückstände aus dem Frühjahr können zudem konkret bis 30. Juni 2022 nicht dazu führen, dass Mieter deswegen ihre Wohnung verlieren. Darüber hinaus können Räumungsexekutionen auf Antrag der Mieter bis zum 30. Juni kommenden Jahres weiterhin erleichtert aufgeschoben werden. Das soll ihnen mehr Zeit geben, eine neue Unterkunft zu finden. Räumungen werden nur in absoluten Ausnahmefällen durchgeführt.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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