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www.ovi.at > Aktuelles

Tausch von Hausbrieffachanlagen -- FAQ

Recht / 19.12.2011

Nach den Vorgaben des Postmarktgesetzes müssen durch die Österreichische Post bis spätestens Ende 2012 sämtliche nicht EU-konforme Hausbrieffachanlagen und Landabgabekästen ausgetauscht werden. Da der Tausch nach wie vor Fragen aufwirft, hat die Post die häuftigsten Fragen in einem Informationsblatt bereitgestellt.

 

Warum werden die Hausbrieffachanlagen (HBFA) und Landabgabebriefkästen (LAK) getauscht?

 

Der Tausch der Hausbrieffachanlagen und der Landabgabebriefkästen erfolgt auf Grund eines gesetzlichen Auftrages, damit Mitbewerber ebenfalls Briefsendungen einwerfen können. Um die Briefsendungen des Empfängers vor unberechtigten Zugriffen zu schützen, müssen die Fächer zudem mit Klappen ausgestattet sein.

 

Müssen in allen Gebäuden die Hausbrieffachanlagen getauscht werden?

 

Vom Tausch betroffen sind all jene Gebäude, die über mehr als vier Abgabestellen, die sich in mehr als zwei Geschoßen befinden, verfügen.

 

Wer tauscht die Hausbrieffachanlagen?

 

Jene Hausbrieffachanlagen, die nicht den Anforderungen des § 34 Postmarktgesetz entsprechen, sind durch die Österreichische Post bis zum 31.12.2012 auszutauschen. Der Tausch wird von der PS Postservicegesellschaft m.b.H. abgewickelt. Was bedeutet das konkret? Das bedeutet, dass bis Ende 2012 alle posteigenen („goldene“ und „silberne“) und privaten Hausbrieffachanlagen ohne Einwurfschlitz (d.h. ohne Klappen) getauscht werden müssen.

 

Warum werden Hausverwaltungen seitens der PS Postservicegesellschaft m.b.H. aufgefordert, die durch die Hausverwaltung betreuten Gebäude zu nennen?

 

Um unsere vorhandenen Daten abgleichen und einen Planungsvorschlag für die jeweiligen Gebäude an die Hausverwaltungen/Gebäudeeigentümer übermitteln zu können, müssen diese Anschriften einer Hausverwaltung/einem Gebäudeeigentümer zugeordnet werden können.

 

Benötigt die PS Postservicegesellschaft m.b.H. auch die Namen der Mieter/Eigentümer der jeweiligen Tops?

 

Nein.

 

Wie können die Hausverwaltungen/Gebäudeeigentümer die Daten übermitteln?

 

Sie können über unsere Homepage unter www.hbfa-tausch.at im Bereich „Selbstzuordnung Adressen“ die Anschriften der von Ihnen verwalteten Gebäude zuordnen. Ebenso haben Sie in diesem Portal die Möglichkeit, einen Datenträger zu übermitteln. Sollten Sie keine Zugangsdaten erhalten haben, wenden Sie sich bitte an unser Call Center (0800 20 19 18).

 

Wie sehen die neuen Hausbrieffachanlagen aus?

 

Die neuen Hausbrieffachanlagen orientieren sich zweckmäßiger Weise an der ÖNORM EN 13724. Um Muster betrachten zu können, klicken Sie hier.

 

Wie sind sie beschriftet?

 

Die Hausbrieffachanlagen sind analog den „alten“ Hausbrieffachanlagen nummeriert. Eine Möglichkeit zur Empfängerbeschriftung besteht und kann durch den Empfänger selbst vorgenommen werden.

 

Wir haben in unserem Gebäude bereits eine moderne Hausbrieffachanlage, wissen jedoch nicht, ob diese den gesetzlichen Vorgaben des Postmarktgesetzes (PMG) entspricht. Wie können wir feststellen, dass die Anforderungen erfüllt sind? Falls die Anlage den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht, wird diese durch die PS Postservicegesellschaft getauscht?

 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Hausbrieffachanlage in Ihrem Wohnhaus die Anforderungen des PMG erfüllen, übermitteln Sie bitte ein Foto der bestehenden Hausbrieffachanlage per E-Mail an hbfa@post.at oder psg@post.at .

 

Welche Leistungen und Produkte beinhaltet das kostenfreie Standard Service Package?

 

Der Standard Tausch, das Standard Service Package beinhaltet:

 

neue Fachanlage entsprechend den Vorgaben des PMG (Standard Modell)

2 Farben zur Auswahl (verkehrsweiß, glänzend (RAL Farbe 9016) oder basaltgrau, matt (RAL Farbe 7012))

2 Schlüssel je Brieffach

standardisierte Demontage der „alten“ Hausbrieffachanlage

standardisierte Montage der „neuen“ Hausbrieffachanlage

 

Gibt es die Möglichkeit, andere Modelle als das Standard Modell zu beziehen?

 

Im Rahmen der gesetzlichen Austauschpflicht der Hausbrieffachanlagen stehen nur die Standard Modelle zur Verfügung. Wenn Sie das Standard Service Package nicht in Anspruch nehmen wollen, weil Sie eine sogenannte Sonderlösung auf eigene Kosten wünschen, müssen Sie sich somit selbst um den Austausch kümmern. Die PS Postservicegesellschaft m.b.H. bezieht die Hausbrieffachanlagen von der deutschen Firma Erwin Renz Metallwarenfabrik GmbH & Co KG aus Kirchberg an der Murr, die in einer europaweiten Ausschreibung der Österreichische Post AG als Bestbieter hervorgegangen ist. Die Firma Renz gewährt Ihnen aufgrund einer Vereinbarung mit der Österreichische Post AG einen Sondernachlass auf Ihre Wunschanlage und steht auch Ihnen zwecks Lieferung der dem Gesetz entsprechenden HBFA gerne zur Verfügung.

 

Wem gehört die Hausbrieffachanlage nach einem erfolgten Tausch?

 

Die Hausbrieffachanlage geht nach dem Tausch durch die PS Postservicegesellschaft m.b.H. in das Eigentum des jeweiligen Gebäudeeigentümers über. Nach erfolgter Montage wird die neue HBFA im Rahmen einer dokumentierten Übergabe dem Gebäudeeigentümer überlassen.

 

Wir haben in unserem Gebäude Mieter, die größere Brieffächer benötigen würden. (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, …) Kann dies berücksichtigt werden? Wie muss in diesen Fällen vorgegangen werden?

 

Im Rahmen der gesetzlichen Austauschpflicht der Hausbrieffachanlagen stehen ausschließlich die Standard Modelle zur Verfügung. Wenn Sie das Standard Service Package nicht in Anspruch nehmen wollen, weil Sie eine sogenannte Sonderlösung auf eigene Kosten wünschen, müssen Sie sich somit selbst um den Austausch kümmern. Die PS Postservicegesellschaft m.b.H. bezieht die Hausbrieffachanlagen von der deutschen Firma Erwin Renz Metallwarenfabrik GmbH & Co KG aus Kirchberg an der Murr, die in einer europaweiten Ausschreibung der Österreichische Post AG als Bestbieter hervorgegangen ist. Die Firma Renz gewährt Ihnen aufgrund einer Vereinbarung mit der Österreichische Post AG einen Sondernachlass auf Ihre Wunschanlage und steht auch Ihnen zwecks Lieferung der dem Gesetz entsprechenden HBFA gerne zur Verfügung.

 

Ist der Tausch der Hausbrieffachanlagen mit Kosten für die Hausverwaltungen

 

Nein. Der Standard Tausch ist kostenfrei und beinhaltet:

 

neue Fachanlage entsprechend den Vorgaben des PMG (Standard Modell)

 

2 Farben zur Auswahl (verkehrsweiß, glänzend (RAL Farbe 9016) oder basaltgrau, matt (RAL

Farbe 7012))

2 Schlüssel/Brieffach

standardisierte Demontage der „alten“ Hausbrieffachanlage

standardisierte Montage der „neuen“ Hausbrieffachanlage

 

Wie gestaltet sich die räumliche Anordnung der neuen Hausbrieffachanlagen?

 

Unsere Vor-Ort-Erheber machen sich mit den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort vertraut und fotografieren die „alte“ Hausbrieffachanlage für Planungszwecke. Durch einen Planer der PS Postservicegesellschaft m.b.H. wird an Hand der erhobenen Daten für die/den Hausverwaltung/Gebäudeeigentümer ein Tauschvorschlag (Planungsvorschlag) erstellt. Dieser Planungsvorschlag wird in weiterer Folge der/dem Hausverwaltung/Gebäudeeigentümer zur Zustimmung übermittelt.

 

Wie erhält der/die Gebäudeeigentümer/Hausverwaltung den Planungsvorschlag?

 

Die Planungsvorschläge werden für die betroffenen Gebäude online durch die/den mit der Verwaltung der Gebäude betraute/n Hausverwaltung/Gebäudeeigentümer unter www.hbfa-tausch.at in Ihrem persönlichen Log-In Bereich abrufbar und einsehbar sein. Damit Sie die Planungsvorschläge der Sie betreffenden Gebäude zur Zustimmung einsehen können, sind Ihnen bereits Zugangsdaten übermittelt worden. Sollten Sie keine Zugangsdaten erhalten haben, wenden Sie sich bitte an unser Call Center.

 

Muss die/der Hausverwaltung/Gebäudeeigentümer dem Planungsvorschlag zustimmen?

 

Sie haben im Internet-Portal mehrere Auswahlmöglichkeiten:

 

 

Sollte der Austauschvorschlag Ihre Zustimmung finden, können Sie unter Bekanntgabe Ihrer Farbauswahl die Bestellung durchführen.

Sie sind grundsätzlich mit der Standard-Leistung einverstanden, benötigen aber Änderungen hinsichtlich Standort, Anzahl der Fächer oder Fachnummerierung, so können Sie dies im Portal bekanntgeben. Sollte der konkrete Austauschvorschlag nicht Ihre Zustimmung finden, haben Sie folgende weitere Möglichkeiten:

Sie wollen das Standard Service Package nicht, weil Sie eine Sonderlösung auf eigene Kosten wünschen. Wenn Sie das Standard Service Package nicht in Anspruch nehmen wollen, weil Sie eine sogenannte Sonderlösung auf eigene Kosten wünschen, müssen Sie sich somit selbst um den Austausch kümmern. Die PS Postservicegesellschaft m.b.H. bezieht die Hausbrieffachanlagen von der deutschen Firma Erwin Renz Metallwarenfabrik GmbH & Co KG aus Kirchberg an der Murr, die in einer europaweiten Ausschreibung der Österreichische Post AG als Bestbieter hervorgegangen ist. Die Firma Renz gewährt Ihnen aufgrund einer Vereinbarung mit der Österreichische Post AG jedenfalls einen Sondernachlass auf die Lieferung Ihrer Wunschanlage und steht Ihnen auch zwecks Montage der HBFA gerne zur Verfügung. Der Sondernachlass entspricht dabei jenen Kosten, die der Post für den Austausch entstanden wären.

Sie wollen die Standardleistung nicht und haben auch kein Interesse an einer wie oben beschriebenen Sonderlösung. In diesem Fall können Sie das Angebot im Portal explizit ablehnen.

 

Wann erfolgt der Tausch?

 

Der Tausch hat mit Herbst 2011 in allen Bundesländern gestartet und wird bis Ende 2012 österreichweit abgeschlossen. Der konkrete Tauschtermin für die einzelnen Standorte wird direkt mit der/dem Hausverwaltung/Gebäudeeigentümer vereinbart und koordiniert.

 

Wie werden wir über den geplanten Tauschtermin informiert?

 

Die Information über den Zeitraum, in dem der Tausch durchgeführt wird, wird den Hausverwaltungen/Gebäudeeigentümern durch die PS Postservicegesellschaft m.b.H. mitgeteilt, ebenso wie der Name der Montagefirma. Die konkrete Terminkoordination erfolgt direkt im Einvernehmen mit der Montagefirma und der/dem Hausverwaltung/Gebäudeeigentümer.

 

Erhalten die Wohnungsmieter/-eigentümer seitens der PS Postservicegesellschaft m.b.H.

 

Ja. Die Empfänger von Briefsendungen werden von der PS Postservicegesellschaft m.b.H. über den Tausch der Hausbrieffachanlage informiert werden. Diese Info wird mittels Flugblatt zeitgerecht (ca. 3 Wochen vorher) an die Empfänger von Briefsendungen ergehen.

 

Ist die Anwesenheit eines Vertreters der/des Hausverwaltung/Gebäudeeigentümers beim tatsächlichen Tausch nötig?

 

Ja. Zur ordnungsgemäßen Übernahme der neuen Hausbrieffachanlage und der zugehörigen Schlüssel ist die Anwesenheit der Hausverwaltung/des Hauseigenetümers bzw. Entsendung eines Vertreters erforderlich.

 

Was passiert mit den Briefsendungen, die sich beim Tausch noch in den einzelnen Brieffächern befinden? Briefsendungen, die sich noch in den „alten“ Hausbrieffachanlagen befinden, werden beim Tausch in das jeweilige „neue“ Hausbrieffach umsortiert. (Postsendungen aus dem „alten“ Brieffach Nr. 1 kommt in das „neue“ Brieffach Nr.1)

 

Wir wollen im Rahmen des HBFA Tausches die Anlage an einer neuen Stelle platzieren. Was müssen wir beachten?

 

Gemäß § 34 Postmarktgesetz ist die Hausbrieffachanlage, sofern sie nicht außerhalb des Hauses errichtet wird, möglichst in der Nähe des Gebäudeeinganges zu errichten. Bei der Standortwahl ist auf die ordnungsgemäße Benutzbarkeit des Gebäudes und auf die ordnungsgemäße Zustellung nicht bescheinigter Postsendungen Bedacht zu nehmen. Im Internet- Portal müssen Sie dafür die entsprechende Auswahl treffen.

 

Wir wollen die Hausbrieffachanlage über die PS Postservicegesellschaft m.b.H. beziehen, jedoch die Montage selbst vornehmen. Ist das möglich?

 

Ja. Die Montage der Hausbrieffachanlage muss innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Tauschfrist gewährleistet sein (bis 31.12.2012). Für nähere Details wenden Sie sich bitte

 

an unser Call Center (0800 20 19 18).

 

Wir wollen sowohl die Anschaffung der gesetzeskonformen Hausbrieffachanlagen als auch den Tausch selbst - auf eigene Kosten – durchführen. Wie müssen wir vorgehen?

 

In diesem Fall ist der Planungsvorschlag im Onlineportal abzulehnen. Die Montage der Hausbrieffachanlage muss innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Tauschfrist gewährleistet sein (bis 31.12.2012).

 

Wir wollen die Anschaffung der gesetzeskonformen Hausbrieffachanlagen selbst vornehmen und auch den Tausch selbst durchführen. Gibt es dafür einen Kostenersatz?

 

Nein. Eine Barablöse ist nicht möglich.

 

Bekommen die Empfänger von Briefsendungen auf Grund des Tausches auch neue Schlüssel für ihr Brieffach? Und wenn ja, wie und wann erhalten Wohnungsmieter/Wohnungseigentümer die neuen Schlüssel?

 

Ja. Die Standardausstattung besteht aus 2 Schlüsseln je Brieffach, die im Zuge des Tausches an die von der Hausverwaltung /vom Gebäudeeigentümer nominierten Person übergeben werden.

 

Wie viele Schlüssel werden je Brieffach vergeben? An wen müssen sich die Bewohner wenden, wenn sie weitere Schlüssel für das Brieffach benötigen?

 

Die Basisausstattung je Brieffach besteht aus 2 Schlüsseln. Die Anschaffung weiterer Schlüssel kann durch den Empfänger von Briefsendungen auf eigene Kosten vorgenommen werden.

 

Die Schlüssel unserer derzeitigen Hausbrieffachanlage sperren zusätzlich noch andere Schlösser im Gebäude. Ist ein Tausch der Schlösser möglich?

 

Im Rahmen der gesetzlichen Austauschpflicht ist dies nicht vorgesehen.

 

Wir planen in einem Gebäude einen Dachbodenbausbau. Können die künftigen Wohneinheiten bei der Bestückung der Brieffächer berücksichtigt werden, damit die Hausbrieffachanlagen optisch gleich gestaltet sind? Grundsätzlich nicht. Sollte jedoch bereits die behördliche Genehmigung (in absehbarer Zeit) vorliegen, werden die erforderlichen Fächer bereitgestellt. In diesen Fällen ersuchen wir um Bekanntgabe der zusätzlich benötigten Fächer im Zuge des Datenabgleichs mit der PS Postservicegesellschaft m.b.H.

 

Links

Information für Hausverwaltungen auf www.post.at

Neues in Sachen Postkästen – Entwurf zum Postmarktgesetz

 

Download

Frequently Asked Questions Hausverwaltung

 

 

Tausch von Hausbrieffachanlagen -- FAQ Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie. Kauf, Miete, Betriebskosten, Provision, Bewertung, Makler, Bauträger, Verwalter, Energieausweis, Immobilien, Mietvertrag, Interessensvertretung, Sachverständige, Mietrecht, Mietvertrag, Befristung, Kaution, Nebenkostenübersicht, Musterverträge, Immobilientreuhänder ÖVI Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder

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