Techniknovelle zur Wiener Bauordnung seit 11.7.2008 in Kraft
ÖVI Beschreibung ÖVI Schlüsselwörter ÖVI Umsetzung des Energieausweises erfolgt
Am 11.4.2008 wurde die sogenannte Techniknovelle 2007 zur Wiener Bauordnung erlassen. Damit wurden die Bestimmungen der §§ 87 – 122 durch neue Regelungen programmatischer Art ersetzt, die lediglich den Ausgangspunkt für TECHNISCHE RICHTLINIEN bilden, die vom OIB herausgegeben werden und für ganz Österreich einheitlich gelten sollen. Bisher haben die Regelungen der Bautechnik in den einzelnen Landesplanungs- und Baugesetzen erhebliche Unterschiede aufgewiesen, die insbesondere für die Bauwirtschaft ein Hemmnis darstellten und höhere Kosten verursachten. Über Auftrag der Landesamtsdirektorenkonferenz vom März 2000 wurde daher von einer Expertengruppe der Länder in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) der Entwurf einer Ländervereinbarung gemäß Art 15a B-VG ausgearbeitet.
Auch die landesrechtliche Umsetzung der Gebäuderichtlinie der EU ist erfolgt.
Die Wiener Bauordnung verlangt die Vorlage des Energieausweises als Beilage zum Ansuchen um Baubewilligung bei Neu- und Zubauten jedenfalls, sowie bei Umbauten, Änderungen und Instandsetzungen von mindestens 25 vH der Gesamtnutzfläche bei Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 1000 m².
Bei Neubauten mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 1000 m² wird darüber hinaus ein Nachweis gefordert, dass die technische, ökologische und wirtschaftliche Einsetzbarkeit alternativer Systeme (§ 118 Abs. 3) berücksichtigt wird.
Die wohnrechtliche Situation (Kostentragung im Wohnungseigentum, Aufgabe der ordentlichen Verwaltung?) ist nach wie vor durch den Bundesgesetzgeber nicht geklärt.
Techniknovelle zur Wiener Bauordnung seit 11.7.2008 in Kraft
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