Und wieder ist es passiert... OGH 10 Ob 54/24z i
Der Vertragstext lautete:
8. Bewirtschaftungskosten:
 8.1. Neben dem Hauptmietzins sind sämtliche Bewirtschaftungskosten für das Gebäude vom Mieter anteilig zu bezahlen.
 Bewirtschaftungskosten sind:
 Insbesondere die in § 21 MRG aufgezählten Betriebskostenarten, die in § 22 MRG bestimmten Kosten für die Verwaltung, die in § 23 MRG bestimmten Kosten für die Hausbetreuung sowie öffentliche Abgaben und besondere Aufwendungen...  (Klicken Sie hier für den vollständigen Vertragstext)
 
  
		
	
		
		Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
		Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
	
    
        Wir verwenden Cookies zur Benutzerführung und Webanalyse, die dabei helfen, diese Webseite zu verbessern. Bitte wählen Sie hier Ihre Cookie-Einstellungen.