Update Eigentümerversammlungen
Für die Einberufung von Eigentümersammlungen in Präsenzform ergibt sich bisweilen keine Änderung. Eigentümerversammlungen werden nicht als „unaufschiebbare Zusammenkünfte von statuarisch notwendigen Organen juristischer Personen", die vom Veranstaltungsverbot ausgenommen sind (§ 13 Abs 3 Z 5 4. COVID-19-SchuMaV), angesehen können. Beschlüsse können auch auf schriftlichen Weg eingeholt werden. Unter den derzeitigen pandemiebedingten Rahmenbedingungen werden also bis auf weiteres wohl noch keine Präsenzversammlungen einberufen bzw. abgehalten werden können.
Zunehmend mehr Verwalter sind mittlerweile auch dazu übergegangen, die Kommunikation und den Austausch mit den Eigentümern alternativ über Videokonferenzen anzubieten und die bisherigen Erfahrungen damit sind durchwegs positiv. Auch von den Eigentümern wird dieses Service gut angenommen und geschätzt. Aber bitte beachten Sie, vor dem geltenden gesetzlichen Hintergrund wird eine digitale Versammlung eine Eigentümerversammlung gem. § 25 Abs 1 WEG wohl nur dann ersetzen können, wenn entweder alle Eigentümer damit einverstanden sind oder aber eine Präsenzteilnahme ermöglicht oder zumindest nicht ausgeschlossen wird.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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