Update zum Update zu Eigentümerversammlungen
Für Eigentümerversammlungen, die nach Ansicht des Krisenstabs des Bundesministeriums als Zusammenkünfte juristischer Personen gelten, ist nach der aktuellen COVID-19 Maßnahmenverordnung (§ 12 Abs 6 3. COVID-19-MV)
Schwieriger könnte sich nunmehr aber wieder das Auffinden geeigneter Versammlungsräume gestalten. Wenn Eigentümerversammlungen, wie es vielfach üblich ist, in Gastgewerbelokalen stattfinden sollen, ist zu berücksichtigen, dass dort die für Gastgewerbelokale normierten Zugangsbeschränkungen gelten. Die Betreiber dürfen Kunden nur gegen Vorlage eines 2G-Nachweises einlassen.
Wenn auch der bisherige im Gastgewerbe obligatorische 3G-Nachweis für Wohnungseigentümer, die an einer Eigentümerversammlung teilnehmen wollten, keine unzumutbare Beschränkung dargestellt haben mag, steht in Frage, ob dies gleichermaßen auch für Zugangsbeschränkungen in Form eines 2G Nachweises gelten kann.
Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens wird dem Verwalter auch kein Vorwurf gemacht werden können, wenn er derzeit von physischen Versammlungen absieht. Auf pandemiebedingte Verzögerungen für die Abhaltung von Versammlungen im Zweijahresrhythmus wird auch im Rahmen der anstehenden WE-Novelle Bedacht genommen, indem die Frist für eine Nachholung um ein Jahr verlängert werden soll. Zu der Möglichkeit, reine digitale Videokonferenzen als Alternative zu den gesetzlich vorgesehenen Eigentümerversammlungen anzuerkennen, konnte sich der Gesetzgeber nicht durchringen. Hierfür ist weiterhin die Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer erforderlich. Vorgesehen ist bei der bevorstehenden WE-Novelle 2022 lediglich, dass der Verwalter die Befugnis erhält, Wohnungseigentümer die Möglichkeit einzuräumen, über eine Videozuschaltung einer Präsenzveranstaltung beizuwohnen. Wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, sind derartige „Hybridversammlungen“ in der Praxis äußerst schwer handhabbar und erfordern zudem hohe Anforderungen an die technische Ausstattung. Der Mehrwert für die Praxis bleibt damit wohl überschaubar.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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