Verbotene Geschenkannahme
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Verbotene Geschenkannahme Die MA 37 ersucht uns darauf hinzuweisen, dass für
Bedienstete im öffentlichen Dienst ein strenger Maßstab angelegt wird, was den
Grad der Pflichterfüllung und das Ansehen des Berufsstandes betrifft. Den Bediensteten
ist es daher strengstens verboten, Geschenke oder Zuwendungen jedweder Art
entgegen zu nehmen.
Da
ein Zuwiderhandeln für den Bediensteten schwerwiegende dienstrechtliche
Konsequenzen hätte, wird ersucht, von Geschenken und Zuwendungen abzusehen. Als
Dank für das Engagement oder das Bemühen um eine fachliche und persönliche
Betreuung sind lobende und anerkennende Worte ausreichend. Kauf, Miete, Betriebskosten, Provision, Bewertung, Makler, Bauträger, Verwalter, Energieausweis, Immobilien, Mietvertrag, Interessensvertretung, Sachverständige, Mietrecht, Mietvertrag, Befristung, Kaution, Nebenkostenübersicht, Musterverträge, Immobilientreuhänder Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie. ÖVI Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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