ÖVI Steuerexperte Ing. Mag. Walter Stingl hat uns eine positive Nachricht von der Umsatzsteuerabteilung des BMF weitergeleitet, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchen: Eine neue Randzahl in den Umsatzsteuer-Richtlinien stellt klar, dass das Einreichen einer Gutschrifts-UVA die Vereinfachungsregel, nach der bei einer Zahllast von weniger als EUR 580 im Vorjahr die Umsatzsteuervoranmeldung gemeinsam mit der Umsatzsteuererklärung abgegeben werden kann, nicht aufhebt.
Detaillierte Informationen finden Sie im Informationsblatt von Ing. Mag. Stingl
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