Vertretung im Bauverfahren
Der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie. Kauf, Miete, Betriebskosten, Provision, Bewertung, Makler, Bauträger, Verwalter, Energieausweis, Immobilien, Mietvertrag, Interessensvertretung, Sachverständige, Mietrecht, Mietvertrag, Befristung, Kaution, Nebenkostenübersicht, Musterverträge, Immobilientreuhänder Mehrere Mitgliedsunternehmen wurden in letzter Zeit mit dem Problem konfrontiert, dass die (ÖVI) Hausverwaltervollmachtsformulare vor der Wiener Baubehörde für die Vertretung im Bauverfahren als ungenügend zurückgewiesen wurden. Dies mit der Begründung, dass die Vertretung im Bauverfahren keine Verwaltungstätigkeiten darstelle, die von der Hausverwaltungsvollmacht umfasst sei.
Nach § 63 Abs 1 lit c Bauordnung Wien hat der Bauwerber dem Ansuchen um Baubewilligung die Zustimmung des Eigentümers (aller Miteigentümer) anzuschließen, wenn er selbst nicht Eigentümer oder nur Miteigentümer der Liegenschaft ist. In ständiger Rechtsprechung hat der VwGH bereits zum Ausdruck gebracht, dass die Zustimmung des/der Eigentümer liquid nachzuweisen ist und eine Hausverwaltervollmachtsurkunde nicht als liquider Nachweis der Zustimmung angesehen wird.
Das Berufsrecht der Immobilientreuhänder/innen verfügt im Gegensatz zum Berufsrecht von Rechtsanwält/innen, Notare/innen oder z.B. Ziviltechniker/innen über ein nur eingeschränktes Parteienvertretungsrecht. Die Formulierung des § 117 Abs 5 GewO, berechtigt Immobilientreuhänder/ innen „im Rahmen ihres Auftrages“, ihre Auftraggeber/innen vor Verwaltungsbehörden, Fonds, Förderungsstellen und Körperschaften öffentlichen Rechts sowie bei Gericht zu vertreten, sofern kein Anwaltszwang besteht. Die Vertretungsbefugnis kann daher nur nach Maßgabe des konkreten Auftrags beurteilt werden, was das Vorlegen einer schriftlichen Vollmacht erforderlich machen kann.
Dem ÖVI ist es ein wichtiges Anliegen, für die Branche und ihre Klientel einheitliche und klare Richtlinien für Vertretungshandlungen vor der Baubehörde sicherzustellen. Aus diesem Grund hat der ÖVI in Abstimmung mit der Baubehörde ein Vollmachtsformular für die Vertretung im Bauverfahren ausgearbeitet, das fortan zur Verfügung steht.
Die Vollmacht für die Vertretung im Bauverfahren wurde als selbstständiger Vollmachtsteil auf der Rückseite des Formulars vorgesehen, um den Unternehmen weitgehend Dispositionsfreiheit einzuräumen, ob Sie sich mit einer Vertretungsvollmacht ausstatten lassen möchten oder nicht.
Vertretung im Bauverfahren ÖVI Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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