Videokonferenzen und Home-Office – was ist aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten
Was in Unternehmen mit Mitarbeitern, Kunden, Auftraggebern etc. bis dato kaum möglich erschien, hat COVID-19 geschafft. Kleinere und größere Besprechungen, interne und externe Meetings, Seminare etc. wurden über Videokonferenzen abgehalten und Mitarbeiter*Innen arbeiten von zu Hause.
Jede Videokonferenz verursacht eine Menge an personenbezogenen Daten der Teilnehmer, beginnend von E-Mail-Account und Registrierungsdaten über Passwörter und Speicherung der Chat-Verläufe oder übermittelter Dokumente sogar die Aufzeichnung der gesamten Konferenz und sogar von »Aufmerksamkeitstracking « war die Rede. Personenbezogene Daten erhebt nicht nur die Organisation, die die Videokonferenz organisiert (= Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinn), sondern u.U. auch der »Plattformbetreiber«, der Login-Daten, technische Daten zu Performance- und Analysezwecken, um das System betreiben zu können, oder auch Daten zur Verfolgung der Teilnehmer zu Werbezwecken erhebt und diese auch verwendet.
Der Einsatz eines Videokonferenzsystems stellt eine weitere Verarbeitungstätigkeit durch den Verantwortlichen dar, die datenschutzrechtlichen (DSGVO, DSG) und u.U. auch arbeitsverfassungsrechtlichen Vorschriften zu entsprechen hat....
Zum Download des gesamten Artikels gelangen Sie hier.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
Wir verwenden Cookies zur Benutzerführung und Webanalyse, die dabei helfen, diese Webseite zu verbessern. Bitte wählen Sie hier Ihre Cookie-Einstellungen.