Vorsicht bei Vertragserklärungen außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten
Recht /
ÖVI Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft Vorsicht bei Vertragserklärungen außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten Der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie. Kauf, Miete, Betriebskosten, Provision, Bewertung, Makler, Bauträger, Verwalter, Energieausweis, Immobilien, Mietvertrag, Interessensvertretung, Sachverständige, Mietrecht, Mietvertrag, Befristung, Kaution, Nebenkostenübersicht, Musterverträge, Immobilientreuhänder Eine kürzlich ergangene Entscheidung des OGH zum Rücktrittsrecht von Haustürgeschäften sollte Verwalter aufhorchen lassen, wenn sie mit Bestandsmietern - sofern sie Verbraucher sind - Vertragserklärungen außerhalb ihrer Geschäftsräumlichkeiten schließen. Derartige Vertragserklärungen können unter bestimmten Voraussetzungen als Haustürgeschäft mit dem damit verbundenen Rücktrittsrecht qualifiziert werden. Fehlt eine entsprechende Belehrung und Aushändigung der geschäftswesentlichen Daten, steht das Rücktrittsrecht unbefristet zu.
Zweifellos liegt dieser Entscheidung ein bedenklicher Sachverhalt zugrunde, der den OGH wieder einmal dazu veranlasst haben dürfte, zugunsten der Herstellung von Einzelfallgerechtigkeit das Konsumentenschutzgesetz zu strapazieren und damit bedauerlicherweise einen Präzedenzfall zu schaffen. Lesen Sie weitere Details in der Zusammenstellung von Mag. Christoph Kothbauer.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
Wir verwenden Cookies zur Benutzerführung und Webanalyse, die dabei helfen, diese Webseite zu verbessern. Bitte wählen Sie hier Ihre Cookie-Einstellungen.