Wertsicherung der Kategoriesätze
Mit 1. Juni 2022 wird eine neuerliche Valorisierung der Kategoriesätze mietrechtlich wirksam. Für laufende Mietverträge wird die Anhebung des Kategoriemietzinses gem. § 16 Abs 6 und 9 MRG frühestens ab 5. Juli 2022 möglich.
Bis dato war es unsicher, ob nicht eine neuerliche Gesetzesänderung die gesetzliche Valorisierungsdynamik noch außer Kraft setzt. Nicht ausgeschlossen ist, dass es aufgrund der derzeit hohen Inflation nicht auch noch zu nachträglichen gesetzlichen Eingriff kommt. In Diskussion stand bisher eine Gesetzesänderung, in der die 5%tige Indexschwelle auf 10% angehoben werden soll.
Kategoriemietzins in EUR ab 6/2022 | § 45 MRG in EUR ab 6/2022 | |
Kat A | 4,01 | 2,66 |
Kat B | 3,01 | 2,00 |
Kat C | 2,00 | 1,34 |
Kat Db | 2,00 | 1,34 |
Kat Du | 1,00 | 1,00 |
FH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauer hat wie gewohnt die wichtigsten Informationen über die Änderungen für Sie in seinem Newsletter 2022/27 zusammengefasst.
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
Mariahilfer Straße 116/2.OG/2 - 1070 Wien
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