Wohnungseigentum Zubehör - aktuelle Judikatur
Recht /
- Die jüngste Judikatur zum Zubehör-Wohnungseigentum hat zu einer Verunsicherung auf dem Wohnungseigentumsmarkt geführt.
Der Salzburger Notar Dr. Claus Spruzina hat die aktuelle Lage zusammengefasst und berichtet über eine Arbeitsgruppe, die Lösungen ausarbeiten soll: Die Judikatur zum Zubehör-Wohnungseigentum (zuletzt 4 Ob 108/12d; 5 Ob 54/12w) hat zu großer Verunsicherung geführt; auch die von Universitätsprofessoren bei Seminarveranstaltungen und in der Literatur dargelegten Folgen der oberstgerichtlichen Entscheidungen haben zurecht Besorgnis hervorgerufen.
Im Bundesministerium für Justiz wurde nunmehr eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die legistische Lösungen für die durch die Rechtsprechung bewirkte Verunsicherung am Wohnungseigentumsmarkt ausarbeiten soll. Am 2.7.2013 hat die erste Sitzung der Arbeitsgruppe im BMJ stattgefunden; Dr. Spruzina berichtet, dass sich weitgehend die Ansicht durchgesetzt hat, in das Gesetz eine Klarstellung aufzunehmen, wonach sich das einverleibte Wohnungseigentum auch auf das Zubehör laut Nutzwertgutachten/gerichtlicher Nutzwertfestsetzung in Verbindung mit dem Wohnungseigentumsvertrag bezieht. Damit würde der Judikatur auf legistischem Weg entgegen getreten werden. Einigkeit bestand weitgehend darin, dass die bereits erfolgten Wohnungseigentumsbegründungen legistisch saniert werden sollen (und damit auch die im Raum stehende Nichtigkeit bisheriger Wohnungseigentumsbegründungen). Diskutiert wurde, ob die bisherige Praxis auch in Zukunft beibehalten oder zur Erhöhung der Transparenz künftig Zubehör-Wohnungseigentum im Grundbuch einverleibt werden soll. Natürlich ist das Ergebnis der Arbeitsgruppe in keiner Weise bindend.
Bis zur gesetzlichen Regelung des Problems mit Zubehör-Wohnungseigentum rät Dr. Spruzina, bei neuen Wohnungseigentumsbegründungen das Zubehör-Wohnungseigentum im Grundbuch einzuverleiben.
Bei bestehenden Wohnungseigentumsanlagen weist er in seiner Beratungstätigkeit auf die Judikatur des obersten Gerichtshofes hin (auch bei Kaufvertragsabschlüssen). "
Die jüngsten Urteile:
4Ob108/12d
5Ob54/12w Kauf, Miete, Betriebskosten, Provision, Bewertung, Makler, Bauträger, Verwalter, Energieausweis, Immobilien, Mietvertrag, Interessensvertretung, Sachverständige, Mietrecht, Mietvertrag, Befristung, Kaution, Nebenkostenübersicht, Musterverträge, Immobilientreuhänder Der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft ÖVI – die Qualitäts-Plattform von mehr als 450 Maklern, Verwaltern, und Bauträgern in Österreich - bietet umfangreiche Informationen zu allen Themen rund um die Immobilie. ÖVI Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft Wohnungseigentum Zubehör - aktuelle Judikatur
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